kollegialisch

kollegialisch
kol|le|gi|a|lisch:
(selten) svw. ↑kollegial;
vgl. ↑...isch/-.

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Armenwesen — Armenwesen. Arm im Sinn der Gesetzgebung ist derjenige, der nicht im stande ist, die für den notwendigsten Lebensunterhalt erforderlichen Mittel zu beschaffen, und deshalb fremder Hilfe bedarf. Die Ursachen der Armut sind teils individuelle,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Kirchenverfassung — Kirchenverfassung, die rechtliche Organisation der Kirchengemeinschaft. Die frühesten Christengemeinden wurden untereinander nur durch ihre Glaubensgemeinschaft, durch das natürliche Übergewicht der Mutterkirchen und durch das Apostolat… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Präsident — (lat.), Vorsitzender einer kollegialisch eingerichteten Behörde, einer Versammlung, eines Vereins, einer politischen Körperschaft, der regelmäßig als Vertreter einen oder zwei Vizepräsidenten neben sich hat; in Preußen der Verwaltungschef einer… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Stadt — (Stadtgemeinde), größere Gemeinde mit selbständiger Organisation und Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten. Verschiedene Merkmale, die früher für den Unterschied zwischen S. und Dorf oder zwischen Stadt und Landgemeinde von Bedeutung waren, sind …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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