kollegialisch

kollegialisch
kol|le|gi|a|lisch:
(selten) svw. ↑kollegial;
vgl. ↑...isch/-.

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Konsistorĭum — (lat., »Versammlungsort«), 1) in der römischen Kaiserzeit seit Konstantin die ständige Behörde, die zur unmittelbaren Beratung des Kaisers berufen war, der kaiserliche Geheime Rat (consistorium principis), hervorgegangen aus der schon von den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Freie Stadt Mainz — Das Stadtprivileg Siegfrieds III. von Eppstein von 1244 …   Deutsch Wikipedia

  • Provinzialschulkollegium — Das Provinzialschulkollegium hatte in Preußen die Schulaufsicht über die höheren Schulen ausgeübt und war dem jeweiligen Oberpräsidenten angegliedert. Die kollegialisch organisierte Verwaltungseinheit setzte sich zusammen aus dem Oberpräsidenten… …   Deutsch Wikipedia

  • Armenwesen — Armenwesen. Arm im Sinn der Gesetzgebung ist derjenige, der nicht im stande ist, die für den notwendigsten Lebensunterhalt erforderlichen Mittel zu beschaffen, und deshalb fremder Hilfe bedarf. Die Ursachen der Armut sind teils individuelle,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Deutschland — (Deutsches Reich, franz. Allemagne, engl. Germany), das im Herzen Europas, zwischen den vorherrschend slawischen Ländern des Ostens und den romanischen des Westens und Südens liegende, im SO. an Deutsch Österreich und im N. an das stammverwandte… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kirchenverfassung — Kirchenverfassung, die rechtliche Organisation der Kirchengemeinschaft. Die frühesten Christengemeinden wurden untereinander nur durch ihre Glaubensgemeinschaft, durch das natürliche Übergewicht der Mutterkirchen und durch das Apostolat… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kollēge — (lat. collega), Amtsgenosse, Titel, den sich Amts und Berufsgenossen einander geben. Daher kollegialisch (sprachlich richtiger kollegial), soviel wie amtsbrüderlich, einträchtig …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Präsident — (lat.), Vorsitzender einer kollegialisch eingerichteten Behörde, einer Versammlung, eines Vereins, einer politischen Körperschaft, der regelmäßig als Vertreter einen oder zwei Vizepräsidenten neben sich hat; in Preußen der Verwaltungschef einer… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Preußen [3] — Preußen (Preußischer Staat, hierzu Karte »Preußen«), der wichtigste Staat im Deutschen Reich, besteht seit 1866 im wesentlichen aus einem zusammenhängenden Gebiet, das freilich eine Anzahl von kleinern Staaten (beide Mecklenburg, die Freien… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Stadt — (Stadtgemeinde), größere Gemeinde mit selbständiger Organisation und Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten. Verschiedene Merkmale, die früher für den Unterschied zwischen S. und Dorf oder zwischen Stadt und Landgemeinde von Bedeutung waren, sind …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”