- Koalitionsrecht
- Ko|a|li|ti|ons|rechtdas; -[e]s: das den Bürgern eines Staates verfassungsmäßig garantierte Recht, sich zur Wahrung ihrer Interessen mit anderen zusammenzuschließen.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Koalitionsrecht [1] — Koalitionsrecht (Koalitionsfreiheit), das gesetzliche Recht, sich zur gemeinsamen Förderung bestimmter Interessen zu vereinigen. Man spricht insbesondere von einem Koalitionsrecht der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer als dem Recht der Vereinigung … Lexikon der gesamten Technik
Koalitionsrecht — Koalitionsrecht, s. Koalition … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Koalitionsrecht [2] — Koalitionsrecht. Durch Reichsgesetz vom 22. Mai 1918, Reichsgesetzbl. S. 423, ist der den Koalitionszwang unter Strafe Heilende § 153 der Gewerbeordnung aufgehoben worden. Art. 159 der neuen deutschen Reichsverfassung gewährleistet die… … Lexikon der gesamten Technik
Koalitionsrecht — Koalitionsrecht, Koalitionsfreiheit, das Recht der Arbeiter, sich zu gemeinsamen Schritten (Streiks etc.) behufs Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen zu verbinden, früher durch Koalitionsgesetze verboten, jetzt meist allgemein anerkannt… … Kleines Konversations-Lexikon
Koalitionsrecht — Koalitionsfreiheit bezeichnet das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich zur Wahrung und Förderung der Arbeits und Wirtschaftsbedingungen zusammenzuschließen. Arbeitsbedingungen sind Bedingungen, die sich auf das Arbeitsverhältnis selbst… … Deutsch Wikipedia
Koalitionsrecht — Ko|a|li|ti|ons|recht, das <o. Pl.>: Koalitionsfreiheit. * * * Koalitionsrecht, das Recht, die Koalitionsfreiheit auszuüben. * * * Ko|a|li|ti|ons|recht, das <o. Pl.>: vgl. ↑Koalitionsfreiheit … Universal-Lexikon
Koalitionsrecht der Eisenbahnbediensteten — Koalitionsrecht der Eisenbahnbediensteten, die ihnen, insbesondere den Arbeitern zustehende Freiheit, sich zur Erzielung günstigerer Arbeitsbedingungen zu vereinigen. Dieses Recht steht den Eisenbahnbediensteten im allgemeinen nach Maßgabe der in … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Koalitionsrecht — Ko|a|li|ti|ons|recht, das; [e]s … Die deutsche Rechtschreibung
Koalition — (lat.), Verbindung, Verbündung, namentlich im politischen Leben die Verbindung einzelner Parteien oder einzelner Staaten miteinander zu einem bestimmten Zweck (vgl. Allianz); daher Koalitionsministerium, eine aus Führern mehrerer Parteien… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bundeswehrverband — Plakette des DBwV Der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) ist ein Interessenverband aktiver und ehemaliger Soldaten der Bundeswehr sowie ihrer Familienangehörigen und Hinterbliebenen. Ihm gehören mehr als 200.000 Mitglieder (Stand: April 2008) an.… … Deutsch Wikipedia