Koalitionsrecht

Koalitionsrecht
Ko|a|li|ti|ons|recht
das; -[e]s: das den Bürgern eines Staates verfassungsmäßig garantierte Recht, sich zur Wahrung ihrer Interessen mit anderen zusammenzuschließen.

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Koalitionsrecht [1] — Koalitionsrecht (Koalitionsfreiheit), das gesetzliche Recht, sich zur gemeinsamen Förderung bestimmter Interessen zu vereinigen. Man spricht insbesondere von einem Koalitionsrecht der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer als dem Recht der Vereinigung …   Lexikon der gesamten Technik

  • Koalitionsrecht — Koalitionsrecht, s. Koalition …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Koalitionsrecht [2] — Koalitionsrecht. Durch Reichsgesetz vom 22. Mai 1918, Reichsgesetzbl. S. 423, ist der den Koalitionszwang unter Strafe Heilende § 153 der Gewerbeordnung aufgehoben worden. Art. 159 der neuen deutschen Reichsverfassung gewährleistet die… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Koalitionsrecht — Koalitionsrecht, Koalitionsfreiheit, das Recht der Arbeiter, sich zu gemeinsamen Schritten (Streiks etc.) behufs Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen zu verbinden, früher durch Koalitionsgesetze verboten, jetzt meist allgemein anerkannt… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Koalitionsrecht — Koalitionsfreiheit bezeichnet das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich zur Wahrung und Förderung der Arbeits und Wirtschaftsbedingungen zusammenzuschließen. Arbeitsbedingungen sind Bedingungen, die sich auf das Arbeitsverhältnis selbst… …   Deutsch Wikipedia

  • Koalitionsrecht — Ko|a|li|ti|ons|recht, das <o. Pl.>: Koalitionsfreiheit. * * * Koalitionsrecht,   das Recht, die Koalitionsfreiheit auszuüben. * * * Ko|a|li|ti|ons|recht, das <o. Pl.>: vgl. ↑Koalitionsfreiheit …   Universal-Lexikon

  • Koalitionsrecht der Eisenbahnbediensteten — Koalitionsrecht der Eisenbahnbediensteten, die ihnen, insbesondere den Arbeitern zustehende Freiheit, sich zur Erzielung günstigerer Arbeitsbedingungen zu vereinigen. Dieses Recht steht den Eisenbahnbediensteten im allgemeinen nach Maßgabe der in …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Koalitionsrecht — Ko|a|li|ti|ons|recht, das; [e]s …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Koalition — (lat.), Verbindung, Verbündung, namentlich im politischen Leben die Verbindung einzelner Parteien oder einzelner Staaten miteinander zu einem bestimmten Zweck (vgl. Allianz); daher Koalitionsministerium, eine aus Führern mehrerer Parteien… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bundeswehrverband — Plakette des DBwV Der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) ist ein Interessenverband aktiver und ehemaliger Soldaten der Bundeswehr sowie ihrer Familienangehörigen und Hinterbliebenen. Ihm gehören mehr als 200.000 Mitglieder (Stand: April 2008) an.… …   Deutsch Wikipedia

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