- Kambialrecht
- Kam|bi|al|rechtdas; -[e]s: (veraltet) Wechselrecht.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Wechselrecht — (Kambialrecht, Jus cambiale), im objektiven Sinne: der Inbegriff der eigenartigen auf Wechsel bezüglichen Rechtsnormen, im subjektiven Sinne: die auf einem Wechsel beruhende rechtliche Befugnis. Die ersten gesetzlichen Bestimmungen über das W.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon