Kabinettsjustiz

Kabinettsjustiz
Ka|bi|netts|jus|tiz
die; -:
a) Rechtsprechung od. Einflussnahme auf die Justiz durch einen Herrscher;
b) [unzulässige] Einwirkung der Regierung auf die Rechtsprechung;
vgl. ↑Amnestie.

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Kabinettsjustiz — Ka|bi|nẹtts|jus|tiz 〈f.; ; unz.; Pol.〉 Einmischung des Staatsoberhauptes in einen Rechtsstreit * * * Kabinẹttsjustiz,   im absolutistischen Staat (also bei fehlender Gewaltenteilung) die auf die oberste Gerichtsgewalt des Landesherrn gestützten …   Universal-Lexikon

  • Kabinettsjustiz — Ka|bi|nẹtts|jus|tiz 〈f.; Gen.: ; Pl.: unz.; Pol.〉 Einmischung des Staatsoberhauptes in einen Rechtsstreit …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Kabinettsjustiz — Ka|bi|nẹtts|jus|tiz ([unzulässige] Einwirkung der Regierung auf die Rechtsprechung) …   Die deutsche Rechtschreibung

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  • Kabinettkriege — Der Kabinettskrieg ist ein Typus des Krieges in Europa, der die Epoche des Absolutismus, vom Westfälischen Frieden bis zur Französischen Revolution bestimmte. In älteren Darstellungen reicht das Zeitalter der Kabinettskriege nur bis zur Mitte des …   Deutsch Wikipedia

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