Inzidententscheidung

Inzidententscheidung
In|zi|dent|ent|schei|dung
die; -, -en
<zu ↑inzident>
Entscheidung eines Gerichts od. einer Behörde über eine nicht in ihrer Zuständigkeit liegende Rechtsfrage, deren Beurteilung als Vorfrage jedoch für die zur Entscheidung stehende Sache erforderlich ist.

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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