Intestaterbe

Intestaterbe
In|tes|tat|er|be
der; -n, -n
<zu lat. intestatus »der vor dem Tod kein Testament gemacht hat«>
gesetzlicher Erbe eines Erblassers, der kein Testament hinterlassen hat.

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Intestaterbe — Intestāterbe, s. Erbe und Erbrecht …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Intestaterbe — In|tes|tat|er|be 〈m. 17〉 Erbe aufgrund des Gesetzes, ohne Testament [zu lat. intestatus „jmd., der kein Testament gemacht hat“; zu testis „Zeuge“] * * * In|tes|tat|er|be, der; n, n [zu lat. intestatus = jmd., der vor seinem Tode kein Testament… …   Universal-Lexikon

  • Intestaterbe — In|tes|tat|er|be 〈m.; Gen.: n, Pl.: n〉 Erbe aufgrund des Gesetzes, ohne Testament [Etym.: <lat. intestatus »jmd., der kein Testament gemacht hat«; zu testis »Zeuge«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Intestaterbe — In|tes|tat|er|be, der (natürlicher, gesetzlicher Erbe) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Falcidia lex — Das Falcidische Gesetz (Falcidia lex) war ein römisches Gesetz aus dem Jahre 40 v. Chr. das auf den Antrag des Volkstribuns Falcidius erlassen wurde. Es regelte die Höhe eines Pflichtteils im römischen Erbrecht. Das Gesetz verordnete, dass… …   Deutsch Wikipedia

  • Falcidische Quart — Das Falcidische Gesetz (Falcidia lex) war ein römisches Gesetz aus dem Jahre 40 v. Chr. das auf den Antrag des Volkstribuns Falcidius erlassen wurde. Es regelte die Höhe eines Pflichtteils im römischen Erbrecht. Das Gesetz verordnete, dass… …   Deutsch Wikipedia

  • Falcidisches Gesetz — Das Falcidische Gesetz (Falcidia lex) war ein römisches Gesetz aus dem Jahre 40 v. Chr. das auf den Antrag des Volkstribuns Falcidius erlassen wurde. Es regelte die Höhe eines Pflichtteils im römischen Erbrecht. Das Gesetz verordnete, dass… …   Deutsch Wikipedia

  • Quarta Falcidia — Das Falcidische Gesetz (Falcidia lex) war ein römisches Gesetz aus dem Jahre 40 v. Chr. das auf den Antrag des Volkstribuns Falcidius erlassen wurde. Es regelte die Höhe eines Pflichtteils im römischen Erbrecht. Das Gesetz verordnete, dass… …   Deutsch Wikipedia

  • Quarta Falcidĭa — Quarta Falcidĭa, durch die Lex Falcidia (41 v. Chr.) wurde verordnet, daß Niemand mehr als 3/4 seines Vermögens zu Legaten solle aussetzen dürfen, damit dem Erben wenigstens 1/4 des Nachlasses verbleibe, u. daß dieser im entgegengesetzten Falle… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Testament — Testament, 1) (Altes u. Neues T.), s.u. Bibel; 2) (lat. Testamentum, altdeutsch Gemächt), im Allgemeinen jede einseitige letztwillige Disposition; bes. 3) eine letztwillige Disposition,[403] durch welche der Erblasser für seinen Todesfall einen… …   Pierer's Universal-Lexikon

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