- Intestaterbe
- In|tes|tat|er|beder; -n, -n<zu lat. intestatus »der vor dem Tod kein Testament gemacht hat«>gesetzlicher Erbe eines Erblassers, der kein Testament hinterlassen hat.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Intestaterbe — Intestāterbe, s. Erbe und Erbrecht … Kleines Konversations-Lexikon
Intestaterbe — In|tes|tat|er|be 〈m. 17〉 Erbe aufgrund des Gesetzes, ohne Testament [zu lat. intestatus „jmd., der kein Testament gemacht hat“; zu testis „Zeuge“] * * * In|tes|tat|er|be, der; n, n [zu lat. intestatus = jmd., der vor seinem Tode kein Testament… … Universal-Lexikon
Intestaterbe — In|tes|tat|er|be 〈m.; Gen.: n, Pl.: n〉 Erbe aufgrund des Gesetzes, ohne Testament [Etym.: <lat. intestatus »jmd., der kein Testament gemacht hat«; zu testis »Zeuge«] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Intestaterbe — In|tes|tat|er|be, der (natürlicher, gesetzlicher Erbe) … Die deutsche Rechtschreibung
Falcidia lex — Das Falcidische Gesetz (Falcidia lex) war ein römisches Gesetz aus dem Jahre 40 v. Chr. das auf den Antrag des Volkstribuns Falcidius erlassen wurde. Es regelte die Höhe eines Pflichtteils im römischen Erbrecht. Das Gesetz verordnete, dass… … Deutsch Wikipedia
Falcidische Quart — Das Falcidische Gesetz (Falcidia lex) war ein römisches Gesetz aus dem Jahre 40 v. Chr. das auf den Antrag des Volkstribuns Falcidius erlassen wurde. Es regelte die Höhe eines Pflichtteils im römischen Erbrecht. Das Gesetz verordnete, dass… … Deutsch Wikipedia
Falcidisches Gesetz — Das Falcidische Gesetz (Falcidia lex) war ein römisches Gesetz aus dem Jahre 40 v. Chr. das auf den Antrag des Volkstribuns Falcidius erlassen wurde. Es regelte die Höhe eines Pflichtteils im römischen Erbrecht. Das Gesetz verordnete, dass… … Deutsch Wikipedia
Quarta Falcidia — Das Falcidische Gesetz (Falcidia lex) war ein römisches Gesetz aus dem Jahre 40 v. Chr. das auf den Antrag des Volkstribuns Falcidius erlassen wurde. Es regelte die Höhe eines Pflichtteils im römischen Erbrecht. Das Gesetz verordnete, dass… … Deutsch Wikipedia
Quarta Falcidĭa — Quarta Falcidĭa, durch die Lex Falcidia (41 v. Chr.) wurde verordnet, daß Niemand mehr als 3/4 seines Vermögens zu Legaten solle aussetzen dürfen, damit dem Erben wenigstens 1/4 des Nachlasses verbleibe, u. daß dieser im entgegengesetzten Falle… … Pierer's Universal-Lexikon
Testament — Testament, 1) (Altes u. Neues T.), s.u. Bibel; 2) (lat. Testamentum, altdeutsch Gemächt), im Allgemeinen jede einseitige letztwillige Disposition; bes. 3) eine letztwillige Disposition,[403] durch welche der Erblasser für seinen Todesfall einen… … Pierer's Universal-Lexikon