Interlokut — (lat. interlocutio, auch Interlocutorium, Zwischenurteil, Zwischenbescheid), früher im Gegensatz zum Enderkenntnis Bezeichnung für eine richterliche Verfügung, die sich nur auf Leitung des Ganges des Rechtsstreits oder auf einen Zwischenpunkt… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Interlokut — Interlokūt (lat.), Zwischenurteil, im frühern Prozeß die dem Endurteil vorausgehenden richterlichen Entscheidungen. Das wichtigste I. was das Beweis I., ein bedingtes Endurteil, das die Entscheidung der Sache nur noch vom Ausfall der den Parteien … Kleines Konversations-Lexikon
Beweisbescheid — Beweisbescheid, s. Interlokut … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zwischenbescheid — Zwischenbescheid, s. Interlokut … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zwischenbescheid — Zwischenbescheid, s.v.w. Interlokut (s.d.) … Kleines Konversations-Lexikon
Zwischenurteil — Zwischenurteil, s. Interlokut … Kleines Konversations-Lexikon
Schuldinterlokut — im Strafprozess bedeutet die Teilung der Hauptverhandlung in Erkenntnisverfahren und Bestrafungsverfahren. Zunächst wird über Schuld oder Unschuld Beweis erhoben und mit Zwischenurteil („Interlokut“) entschieden. Nur im Falle der Schuld wird… … Deutsch Wikipedia
Schuldinterlokut — Schuld|interlokut [zu lateinisch interloqui »eine Einrede machen«] das, s/ e, eine Art Zwischenurteil in der Hauptverhandlung des Strafprozesses, in dem nach einer Beweisaufnahme festgestellt wird, dass der Angeklagte sich der ihm vorgeworfenen … Universal-Lexikon