Interlokut

Interlokut
In|ter|lo|kut
das; -[e]s, -e
<aus lat. interlocutum, substantiviertes Part. Perf. (Neutrum) von interloqui »dazwischenreden«>
(veraltet) gerichtlicher Zwischenbescheid in einem Nebenpunkt eines schwebenden Prozesses (Rechtsw.).

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Interlokut — (lat. interlocutio, auch Interlocutorium, Zwischenurteil, Zwischenbescheid), früher im Gegensatz zum Enderkenntnis Bezeichnung für eine richterliche Verfügung, die sich nur auf Leitung des Ganges des Rechtsstreits oder auf einen Zwischenpunkt… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Interlokut — Interlokūt (lat.), Zwischenurteil, im frühern Prozeß die dem Endurteil vorausgehenden richterlichen Entscheidungen. Das wichtigste I. was das Beweis I., ein bedingtes Endurteil, das die Entscheidung der Sache nur noch vom Ausfall der den Parteien …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Beweisbescheid — Beweisbescheid, s. Interlokut …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zwischenbescheid — Zwischenbescheid, s. Interlokut …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zwischenbescheid — Zwischenbescheid, s.v.w. Interlokut (s.d.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Zwischenurteil — Zwischenurteil, s. Interlokut …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Schuldinterlokut — im Strafprozess bedeutet die Teilung der Hauptverhandlung in Erkenntnisverfahren und Bestrafungsverfahren. Zunächst wird über Schuld oder Unschuld Beweis erhoben und mit Zwischenurteil („Interlokut“) entschieden. Nur im Falle der Schuld wird… …   Deutsch Wikipedia

  • Schuldinterlokut — Schuld|interlokut   [zu lateinisch interloqui »eine Einrede machen«] das, s/ e, eine Art Zwischenurteil in der Hauptverhandlung des Strafprozesses, in dem nach einer Beweisaufnahme festgestellt wird, dass der Angeklagte sich der ihm vorgeworfenen …   Universal-Lexikon

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