- Instruent
- In|stru|ent*der; -en, -en1. (Rechtsspr.) mit der Voruntersuchung für einen Prozess beauftragter Beamter.2. (veraltet) Erzieher, Lehrer.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Kriegsrecht — Kriegsrecht, 1) das Recht über Krieg u. Frieden; 2) so v.w. Kriegsgebrauch, vgl. Völkerrecht; 3) das ganze, bei irgend einer Armee durch die Kriegsgesetze vorgeschriebene Recht; 4) das militärische Geschworengericht, welches die bedeutenderen… … Pierer's Universal-Lexikon