institutionalisieren — V. (Aufbaustufe) geh.: etw. zu einer bestimmten Institution machen Beispiele: Die beiden Länder wollen ihre Partnerschaft in Zukunft institutionalisieren. Ihr kleines Theater begann sich allmählich zu institutionalisieren … Extremes Deutsch
institutionalisieren — ◆ in|sti|tu|ti|o|na|li|sie|ren 〈V.; hat〉 I 〈V. tr.〉 etwas institutionalisieren zu einer Institution machen II 〈V. refl.〉 sich institutionalisieren zu einer Institution werden ◆ Die Buchstabenfolge in|sti... kann in Fremdwörtern auch ins|ti...… … Universal-Lexikon
institutionalisieren — in·sti·tu·ti·o·na·li·sie·ren [ tsi̯o ]; institutionalisierte, hat institutionalisiert; [Vt] etwas institutionalisieren geschr; etwas zu einer ↑Institution (2) machen: einen Brauch institutionalisieren || hierzu In·sti·tu·ti·o·na·li·sie·rung die … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
institutionalisieren — ◆ in|sti|tu|ti|o|na|li|sie|ren 〈V.〉 zu einer Institution machen ◆ Die Buchstabenfolge in|sti… kann auch ins|ti… getrennt werden … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
institutionalisieren — in|s|ti|tu|ti|o|na|li|sie|ren (in eine feste, auch starre Institution verwandeln) … Die deutsche Rechtschreibung
Zeitschrift für Geschichtswissenschaft (1844–48) — Die von Wilhelm Adolf Schmidt herausgegebene Zeitschrift für Geschichtswissenschaft erschien von 1844 bis 1848 beim Verlag Veit und Comp. in Berlin (ab 1846 unter dem Titel Allgemeine Zeitschrift für Geschichte). Sie kann als eine der ersten… … Deutsch Wikipedia
Zeitschrift für Geschichtswissenschaft (1844) — Die von Wilhelm Adolf Schmidt herausgegebene Zeitschrift für Geschichtswissenschaft (ZGW) erschien von 1844 bis 1848 beim Verlag Veit und Comp. in Berlin (ab 1846 unter dem Titel Allgemeine Zeitschrift für Geschichte). Sie gilt als eine der… … Deutsch Wikipedia
Institutionalisierung — In|s|ti|tu|ti|o|na|li|sie|rung, die; , en (bildungsspr.): das Institutionalisieren: die I. der Volksherrschaft. * * * Institutionalisierung, die Verfestigung der Verhaltensmuster von ursprünglich »offenen«, aber in bestimmten Situationen… … Universal-Lexikon
Widerstandsrecht — Wi|der|stands|recht, das <Pl. selten>: [moralisches] Recht, [entgegen der herrschenden Gesetzgebung] ↑ Widerstand (1) zu leisten. * * * Widerstandsrecht, im eigentlichen Sinne ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber einer rechtswidrig… … Universal-Lexikon
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