- Ingrossat
- In|gros|satder; -en, -en<aus mlat. ingrossatus, Part. Perf. von ingrossare, vgl. ↑ingrossieren>(veraltet) als Pfandgläubiger eingetragener Besitzer einer Forderung.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Ingrossieren — (neulat.), etwas mit großer Schrift ins Reine schreiben; ins Grund und Hypothekenbuch eintragen; Ingrossātor oder Ingrossíst, Hypothekbuchführer; Ingrossār oder Ingrossāt, der eingetragene Pflandgläubiger; Ingrossation, Eintragung in das… … Kleines Konversations-Lexikon