indentieren
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Indentgeschäft — In|dẹnt|ge|schäft 〈n. 11〉 überseeisches Warengeschäft, bei dem ein Lieferant den Vertrag erst dann als bindend ansieht, wenn er selbst zu angemessenen Bedingungen einkaufen kann [zu indentieren <lat. indentare „einzähnen, einkerben“; zu lat.… … Universal-Lexikon