Inädifikation

Inädifikation
In|ä|di|fi|ka|ti|on
die; -, -en
<aus gleichbed. lat. inaedificatio, vgl. ↑inädifizieren>
(veraltet) Errichtung eines Gebäudes auf einem [fremden] Grundstück.

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Inädifikation — (lat., »das Hineinbauen«), im juristischen Sinn Verbindung einer beweglichen Sache mit einem Grundstück durch Einbauen. Nach § 946 des Bürgerlichen Gesetzbuches gehen bewegliche Sachen, also z. B. Baumaterialien, die mit dem Grund und Boden fest… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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