- Inädifikation
- In|ä|di|fi|ka|ti|ondie; -, -en<aus gleichbed. lat. inaedificatio, vgl. ↑inädifizieren>(veraltet) Errichtung eines Gebäudes auf einem [fremden] Grundstück.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Inädifikation — (lat., »das Hineinbauen«), im juristischen Sinn Verbindung einer beweglichen Sache mit einem Grundstück durch Einbauen. Nach § 946 des Bürgerlichen Gesetzbuches gehen bewegliche Sachen, also z. B. Baumaterialien, die mit dem Grund und Boden fest… … Meyers Großes Konversations-Lexikon