Immaterialgüterrecht

Immaterialgüterrecht
Im|ma|te|ri|al|gü|ter|recht
das; -[e]s
<zu mlat. immaterialis »unstofflich, unkörperlich«>
das Recht auf freie Verfügung über eigene geistige Produkte (z. B. Patent-, Warenzeichen-, Urheberrecht; Rechtsw.).

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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