hinterziehen
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hinterziehen — V. (Oberstufe) amtliche Abgaben absichtlich nicht zahlen Beispiel: Er hat 2 Millionen Euro an Steuern hinterzogen … Extremes Deutsch
hinterziehen — hin·ter·zie·hen; hinterzog, hat hinterzogen; [Vt] etwas hinterziehen Geld, das einem nicht gehört, heimlich für sich behalten ≈ unterschlagen <Staatsgelder, Steuern hinterziehen> || hierzu Hin·ter·zie·hung die … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
hinterziehen — unterschlagen; veruntreuen * * * hin|ter|zie|hen [hɪntɐ ts̮i:ən], hinterzog, hinterzogen <tr.; hat: (Steuern o. Ä.) unter Missachtung geltender Gesetze nicht bezahlen: Steuern hinterziehen. Syn.: ↑ unterschlagen. * * * hịn|ter||zie|hen 〈V. tr … Universal-Lexikon
hinterziehen — betrügen, verschwinden lassen; (ugs.): in die eigene Tasche stecken; (veraltet): defraudieren; (Rechtsspr.): veruntreuen; (bes. Rechtsspr.): unterschlagen. * * * hinterziehen:⇨unterschlagen(1) hinterziehenunterschlagen,veruntreuen,indieeigeneTasch… … Das Wörterbuch der Synonyme
hinterziehen — hingertrecke … Kölsch Dialekt Lexikon
hinterziehen — hin|ter|zie|hen (unterschlagen); er hat Steuern hinterzogen … Die deutsche Rechtschreibung
veruntreuen — hinterziehen, in die eigene Tasche stecken, verschwinden lassen; (ugs.): auf die Seite bringen/schaffen; (salopp): sich unter den Nagel reißen; (bes. Rechtsspr.): unterschlagen. * * * veruntreuen:⇨unterschlagen(1)… … Das Wörterbuch der Synonyme
Steuer — Lenkrad; Lenker; Steuerrad; Abgabe; Zoll; Steuerruder; Ruder * * * 1Steu|er [ ʃtɔy̮ɐ], das; s, : Vorrichtung an Fahrzeugen, mit der man die Richtung der Fahrt regelt: das Steuer eines Schiffes; am Steuer sitzen (ein Fahrzeug führen) … Universal-Lexikon
unterschlagen — 1. hinterziehen, stehlen, verschwinden lassen; (ugs.): auf die Seite bringen/schaffen, in die eigene Tasche stecken; (salopp): sich unter den Nagel reißen; (scherzh.): entführen; (bes. Rechtsspr.): veruntreuen. 2. für sich behalten, geheim halten … Das Wörterbuch der Synonyme
unterschlagen — veruntreuen; hinterziehen * * * un|ter|schla|gen [ʊntɐ ʃla:gn̩], unterschlägt, unterschlug, unterschlagen <tr.; hat: a) (bes. Rechtsspr.) Gelder, Werte o. Ä., die jmdm. anvertraut sind, vorsätzlich nicht für den vom rechtmäßigen Eigentümer… … Universal-Lexikon