Hinterlegungsstelle
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Hinterlegungsstelle — Verwahrer; Verwahrstelle * * * Hin|ter|le|gungs|stel|le, die: [gerichtliche, amtliche] Stelle, bei der etw. hinterlegt werden kann. * * * Hin|ter|le|gungs|stel|le, die: [gerichtliche, amtliche] Stelle, bei der etw. hinterlegt werden kann … Universal-Lexikon
Hinterlegung — Deponierung; Aufbewahrung; Pfand; Sicherheit; Kaution; Einsatz * * * Hin|ter|le|gung 〈f. 20; unz.〉 das Hinterlegen ● gegen Hinterlegung eines Pfandes etwas ausleihen (Boot, Skier u. Ä.) * * * Hin|ter|le|gung, die; , en … Universal-Lexikon
Hinterlegungsrecht — Zu einer Hinterlegung ist nach dem deutschen Schuldrecht ein Schuldner berechtigt, wenn sein Gläubiger in Annahmeverzug ist oder er aus einem anderen in der Person des Gläubigers liegenden Grund seine Verbindlichkeit nicht oder nicht mit… … Deutsch Wikipedia
Hinterlegung (Verzug) — Die Hinterlegung ist im Schuldrecht ein Instrument, um sich im Falle eines Annahmeverzugs durch den Gläubiger von der Leistungspflicht zu befreien. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Schweiz 3 Anmerkungen 4 … Deutsch Wikipedia
Gerichtskasse — Gerichtskassen sind Abteilungen von Gerichten, die für Zahlungsverkehr, Buchführung und Vollstreckung zuständig sind. Außerdem haben Gerichtskassen die Funktion von Hinterlegungskassen. Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben des Zahlungsverkehrs 2… … Deutsch Wikipedia
Globalurkunde — oder auch Sammelurkunde ist im Bankwesen die Bezeichnung für ein Wertpapier, in welchem einheitlich die Rechte mehrerer Aktionäre einer Aktienemission oder mehrerer Gläubiger einer Anleihenemission verbrieft sind. Sie dient der Vereinfachung der… … Deutsch Wikipedia
Wertpapierdepot — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Wertpapierdepot oder genauer Wertpapierdepotkonto ist im Bankwesen das Konto, über welches ausschließlich… … Deutsch Wikipedia
Hinterlegung — (Deposition) ist die Übergabe des geschuldeten Gegenstandes an eine durch gesetzliche Vorschriften (notwendige H.) oder Vereinbarung (freiwillige H.) bestimmte Person oder Behörde. Die hinterlegten Gegenstände nennt man auch Depositen, den… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Mündelsicherheit — Mündelsicherheit, bisher pupillarische Sicherheit genannt, die Sicherheit, die für auszuleihende Mündelgelder vom Gesetz verlangt wird. Nach § 1007 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches soll die Anlegung von Mündelgeld erfolgen entweder in Hypotheken … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Depositorium — De|po|si|to|ri|um 〈n.; s, ri|en〉 Hinterlegungsort, Tresor [→ Deposition, deponieren] * * * De|po|si|to|ri|um, das; s, …ien [spätlat. depositorium]: Aufbewahrungsort, Hinterlegungsstelle. * * * De|po|si|to|ri|um, das; s, ...ien [spätlat.… … Universal-Lexikon