Gegenzeichnung
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Gegenzeichnung — Gegenzeichnung, historisch auch Contrasignatur, ist die für die Rechtswirksamkeit eines von einem Staatsoberhaupt ausgestellten Dokumentes notwendige zusätzliche Unterschrift des zuständigen Ministers oder Regierungschefs. Bedeutung erlangte die… … Deutsch Wikipedia
Gegenzeichnung — (lat. Kontrasignatur) ist die Mitunterschrift einer Verfügung des Staatsoberhauptes durch einen Minister oder einen Staatsbeamten in Ministerstellung (Abteilungsvorstand), der dadurch die Verantwortlichkeit für den Inhalt der Verfügung übernimmt … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gegenzeichnung — Gegenzeichnung, Kontrasignatur, die Mitunterschrift eines Ministers unter einer landesherrlichen Urkunde, durch die er die Verantwortlichkeit für die Recht und Zweckmäßigkeit der landesherrlichen Anordnung übernimmt … Kleines Konversations-Lexikon
Gegenzeichnung — Ge|gen|zeich|nung 〈f. 20; unz.〉 das Gegenzeichnen * * * Ge|gen|zeich|nung, die: das Gegenzeichnen; das Gegengezeichnetwerden. * * * Gegenzeichnung, Kọntrasignatur, die Mitunterschrift einer zweiten Person, die notwendig ist, wenn nur mehrere… … Universal-Lexikon
Gegenzeichnung — I. Organisation:Kontrollmaßnahme, die überall da vorzuschreiben ist, wo Willensäußerungen untergeordneter Organe durch verantwortliche leitende Personen zu decken sind. II. Handelsrecht:⇡ Gesamthandlungsvollmacht, ⇡ Gesamtprokura … Lexikon der Economics
Gegenzeichnung — Ge|gen|zeich|nung … Die deutsche Rechtschreibung
Begnadigung — Das Recht, Gnadenerweise zu erteilen (Begnadigung, Begnadigungsrecht, Gnadenrecht), umfasst die Befugnis, rechtskräftig verhängte Strafen (in Ausnahmefällen auch Maßregeln der Besserung und Sicherung) zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder… … Deutsch Wikipedia
Begnadigungsrecht — Das Recht, Gnadenerweise zu erteilen (Begnadigung, Begnadigungsrecht, Gnadenrecht), umfasst die Befugnis, rechtskräftig verhängte Strafen (in Ausnahmefällen auch Maßregeln der Besserung und Sicherung) zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder… … Deutsch Wikipedia
Gnadengesuch — Das Recht, Gnadenerweise zu erteilen (Begnadigung, Begnadigungsrecht, Gnadenrecht), umfasst die Befugnis, rechtskräftig verhängte Strafen (in Ausnahmefällen auch Maßregeln der Besserung und Sicherung) zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder… … Deutsch Wikipedia
Gnadenrecht — Das Recht, Gnadenerweise zu erteilen (Begnadigung, Begnadigungsrecht, Gnadenrecht), umfasst die Befugnis, rechtskräftig verhängte Strafen (in Ausnahmefällen auch Maßregeln der Besserung und Sicherung) zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder… … Deutsch Wikipedia