Gegenvorstellung
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Gegenvorstellung — Die Gegenvorstellung ist ein formloser Rechtsbehelf. Die Gegenvorstellung wendet sich an die Behörde, die einen zu beanstandenen Verwaltungsakt erlassen, eine Entscheidung getroffen oder ein Handeln veranlasst hat mit dem Ziel, den… … Deutsch Wikipedia
Gegenvorstellung — Ge|gen|vor|stel|lung, die: 1. <meist Pl.> (veraltend) Einwand. 2. (Rechtsspr.) Eingabe, mit der eine sachliche Überprüfung der Entscheidung bei derjenigen Behörde, die die Entscheidung getroffen hat, beantragt wird: eine G. beim OLG… … Universal-Lexikon
Gegenvorstellung — außergesetzlicher ⇡ Rechtsbehelf, mit welchem das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, zur Überprüfung seiner Entscheidung veranlaßt werden soll. Wird v.a. in Fällen der Verletzung ⇡ rechtlichen Gehörs eingesetzt … Lexikon der Economics
Remonstration — Gegenvorstellung; formloser Rechtsbehelf, durch den ein durch einen ⇡ Verwaltungsakt betroffener Staatsbürger bei der betreffenden Behörde vorstellig wird. Wie bei der Dienstaufsichtsbeschwerde besteht kein Rechtsanspruch auf Überprüfung der… … Lexikon der Economics
Anhörungsrüge — Die Anhörungsrüge oder Gehörsrüge ist ein besonderer Rechtsbehelf im deutschen Prozessrecht, der es erlaubt, Verstöße einer Entscheidung gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend zu machen, wenn gegen die… … Deutsch Wikipedia
Gehörsrüge — Die Anhörungsrüge oder Gehörsrüge ist ein besonderer Rechtsbehelf im deutschen Prozessrecht, der es erlaubt, Verstöße einer Entscheidung gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend zu machen, wenn gegen die Entscheidung… … Deutsch Wikipedia
Remonstrationspflicht — Eine Remonstration (von lat. remonstrare „wieder zeigen“) ist eine Gegenvorstellung oder eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung erhebt, die er von seinem Vorgesetzten erhalten hat (§ 38 BRRG). Dieser Artikel oder Absatz stellt die… … Deutsch Wikipedia
Remonstrationsrecht — Eine Remonstration (von lat. remonstrare „wieder zeigen“) ist eine Gegenvorstellung oder eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung erhebt, die er von seinem Vorgesetzten erhalten hat (§ 38 BRRG). Dieser Artikel oder Absatz stellt die… … Deutsch Wikipedia
Remonstrieren — Eine Remonstration (von lat. remonstrare „wieder zeigen“) ist eine Gegenvorstellung oder eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung erhebt, die er von seinem Vorgesetzten erhalten hat (§ 38 BRRG). Dieser Artikel oder Absatz stellt die… … Deutsch Wikipedia
Bundesfinanzhof — BFH Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Oberster Ge … Deutsch Wikipedia