- Fratriagium
- Fra|tri|a|gi|um*das; -s, ...ien [...i̯ən]<aus gleichbed. mlat. fratriagium, eigtl. freragium fraternitas »Teilung der Erbschaft zwischen den Brüdern einer Bruderschaft«>(lat. Rechtsspr.) beim Erstgeburtsrecht Erbteil für die nachgeborenen Söhne.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.