- Fobklausel
- Fob|klau|sel
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Fobklausel — Fọb|klau|sel, die [zu ↑fob] (Kaufmannsspr.): Klausel, nach der der Verkäufer einer Ware diese auf dem Schiff zu übergeben u. bis dahin alle Kosten u. Risiken zu tragen hat … Universal-Lexikon
Fobklausel — Fọb|klau|sel … Die deutsche Rechtschreibung