fatieren

fatieren
fa|tie|ren
<aus gleichbed. lat. fateri>:
1. (veraltet) bekennen, angeben.
2. (österr.) eine Steuererklärung abgeben.

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Fatieren — (lat.), bekennen, angeben (besonders die zu versteuernde Summe bei der Einkommens oder Vermögenssteuer etc.); davon das Hauptwort Fassion und Fatierung, Bekenntnis, Angabe …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Fatieren — (lat.), bekennen, gestehen, bes. sein Einkommen zum Zweck der Besteuerung angeben …   Kleines Konversations-Lexikon

  • fatieren — fa|tie|ren 〈V.; hat〉 I 〈V. tr.; veraltet〉 bekennen, angeben II 〈V. intr.; österr.〉 Steuererklärung abgeben [<lat. fateri „bekennen, gestehen“] * * * fatieren   [lateinisch], österreichisch für: eine Steuererklärung abgeben …   Universal-Lexikon

  • fatieren — fa|tie|ren 〈V.〉 1. 〈veraltet〉 bekennen, angeben 2. 〈österr.〉 Steuererklärung abgeben [Etym.: <lat. fateri »bekennen, gestehen«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • fatieren — fa|tie|ren <lateinisch> (veraltet für bekennen; österreichisch veraltet für seine Steuererklärung abgeben) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Fassion — Fassion, s. Fatieren …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Selbstangabe — in der Besteuerung, s. Deklaration, Fatieren und Meldepflicht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Fassion — Fas|si|on 〈f. 20; veraltet〉 1. Geständnis, Bekenntnis 2. 〈österr.〉 Steuererklärung [<neulat. fassio; zu fateri „gestehen, bekennen“] * * * Fas|si|on, die; , en [1: mlat. fassio, zu lat. fassum, 2. Part. von: fateri, ↑fatieren] (veraltet): 1.… …   Universal-Lexikon

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