Exzedentenvertrag

Exzedentenvertrag
Ex|ze|den|ten|ver|trag
der; -s, ...verträge: Vertrag, in dem der Erstversicherer den Rückversicherer nur an einzelnen, über ein gewisses Maß hinausgehenden Objekten beteiligt (Versicherungswesen).

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Exzedentenvertrag — Ex|ze|dẹn|ten|ver|trag, der (Versicherungsw.): Vertrag, in dem der Erstversicherer den Rückversicherer nur an einzelnen, über ein gewisses Maß hinausgehenden Objekten beteiligt …   Universal-Lexikon

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