- Exzedentenvertrag
- Ex|ze|den|ten|ver|tragder; -s, ...verträge: Vertrag, in dem der Erstversicherer den Rückversicherer nur an einzelnen, über ein gewisses Maß hinausgehenden Objekten beteiligt (Versicherungswesen).
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Exzedentenvertrag — Ex|ze|dẹn|ten|ver|trag, der (Versicherungsw.): Vertrag, in dem der Erstversicherer den Rückversicherer nur an einzelnen, über ein gewisses Maß hinausgehenden Objekten beteiligt … Universal-Lexikon