- Exkussion
- Ex|kus|si|ondie; -, -enEin- od. Ausklagung von Schulden (Rechtsw.).
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Exkussion — (lat.), das Verfahren eines Gläubigers, durch das er seine Befriedigung zu erlangen sucht, besonders aber Ausklagung eines zahlungsunfähigen Schuldners, die erfolgen muß, ehe gegen eine andre hilfsweise verpflichtete Person geklagt werden darf.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Exkussion — (lat.), Ausklagung; exkutieren, ausklagen, eine Forderung beitreiben … Kleines Konversations-Lexikon
Beneficium excussionis — Beneficium excussionis, s. Exkussion … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Exceptio — (lat., Exzeption), Ausnahme; juristisch: Einrede (s.d.). E. excipiendis (lat.), mit Ausnahme des Auszunehmenden. E. excussionis, s. Exkussion. E. litis pendentis (lat.), Einrede der Rechtshängigkeit (s.d.). E. rei judicatae (lat.), Einrede der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon