Exkussion

Exkussion
Ex|kus|si|on
die; -, -en
<aus spätlat. excussio »das Abschütteln, Herausstoßen« zu excutere, vgl. ↑exkutieren>
Ein- od. Ausklagung von Schulden (Rechtsw.).

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Exkussion — (lat.), das Verfahren eines Gläubigers, durch das er seine Befriedigung zu erlangen sucht, besonders aber Ausklagung eines zahlungsunfähigen Schuldners, die erfolgen muß, ehe gegen eine andre hilfsweise verpflichtete Person geklagt werden darf.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Exkussion — (lat.), Ausklagung; exkutieren, ausklagen, eine Forderung beitreiben …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Beneficium excussionis — Beneficium excussionis, s. Exkussion …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Exceptio — (lat., Exzeption), Ausnahme; juristisch: Einrede (s.d.). E. excipiendis (lat.), mit Ausnahme des Auszunehmenden. E. excussionis, s. Exkussion. E. litis pendentis (lat.), Einrede der Rechtshängigkeit (s.d.). E. rei judicatae (lat.), Einrede der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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