- Aktionensystem
- Ak|ti|o|nen|sys|temdas; -s: Wesen des röm. Rechts, das privaten Rechten nur insoweit Rechtsschutz gewährt, als es für sie eine gerichtsfähige Klageart (↑Actio) gibt (Rechtsw.).
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Liste der actiones des Römischen Privatrechts — D. 44,7,51 (Celsus libro tertio digestorum) Nihil aliud est actio quam ius quod sibi debeatur, iudicio persequendi. Die actio ist nichts anderes als das Recht, was einem geschuldet wird, gerichtlich durchzusetzen. Das Römische Recht… … Deutsch Wikipedia
Antikes Griechisches Recht — Als griechisches Recht der Antike wird nicht eine bestimmte einheitliche Rechtsordnung bezeichnet, denn das Recht war von Polis (griechisch πόλις) zu Polis verschieden. Es handelt sich vielmehr um eine Sammelbezeichnung für eine regional und … Deutsch Wikipedia
Actio — Ạctio [lateinisch »Handlung«, »Klagerecht«] die, , römisches Recht: in der Frühzeit die gesetzliche, später die vom Prätor gegebene Klageformel zur Durchsetzung eines bestimmten, einklagbaren Anspruchs. Im Aktionensystem konnte ein Anspruch… … Universal-Lexikon