Aktionensystem

Aktionensystem
Ak|ti|o|nen|sys|tem
das; -s: Wesen des röm. Rechts, das privaten Rechten nur insoweit Rechtsschutz gewährt, als es für sie eine gerichtsfähige Klageart (↑Actio) gibt (Rechtsw.).

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Actio — Ạctio   [lateinisch »Handlung«, »Klagerecht«] die, , römisches Recht: in der Frühzeit die gesetzliche, später die vom Prätor gegebene Klageformel zur Durchsetzung eines bestimmten, einklagbaren Anspruchs. Im Aktionensystem konnte ein Anspruch… …   Universal-Lexikon

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