erläutern

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Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Erläutern — Erläutern, verb. reg. act. lauter machen; doch nur in figürlichem Verstande, begreiflich machen. Eine Sache erläutern. Ich will dir den Umstand erläutern. Beyspiele beweisen nicht, sie erläutern nur. Daher die Erläuterung. Jemanden eine… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • erläutern — V. (Mittelstufe) etw. genau erklären Synonyme: ausführen, darlegen Beispiel: Kannst du mir die Bedeutung dieses Wortes erläutern? Kollokation: jmd. etw. an einem Beispiel erläutern …   Extremes Deutsch

  • erläutern — Vsw std. (11. Jh.), mhd. erliutern, ahd. irliuteren Stammwort. Das Wort gehört zu lauter, wie erklären zu klar. deutsch s. lauter …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • erläutern — ↑ lauter …   Das Herkunftswörterbuch

  • erläutern — [Wichtig (Rating 3200 5600)] Auch: • erklären Bsp.: • In der Broschüre steht, dass sie einen Lehrer für jeweils vier Schüler haben und dass sie langsam vorangehen und Sachen sorgfältig erklären. • Kannst du dieses Wort bitte erklären? …   Deutsch Wörterbuch

  • erläutern — [an einem Beispiel] verdeutlichen, aufzeigen, ausbreiten, auseinandersetzen, ausführen, begreiflich machen, beleuchten, berichten, beschreiben, besprechen, charakterisieren, darlegen, darstellen, demonstrieren, deutlich machen, entfalten,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • erläutern — er·läu·tern; erläuterte, hat erläutert; [Vt] (jemandem) etwas erläutern jemandem einen komplizierten Sachverhalt ausführlich ↑erklären (1): jemandem einen Plan, eine Theorie erläutern || hierzu Er·läu·te·rung die …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • erläutern — schildern; darlegen; beleuchten; darstellen; umschreiben; ausführen; erörtern; erzählen; wiedergeben; erklären; ausmalen; referier …   Universal-Lexikon

  • erläutern — er|läu|tern ; ich erläutere …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Kreditgeber — Der Kreditgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die einen Kredit an den Kreditnehmer gewährt. Im Gesetz wird von Darlehensgeber gesprochen (§§ 491 ff. BGB), weitere Bezeichnung ist Gläubiger. Inhaltsverzeichnis 1 Arten der… …   Deutsch Wikipedia

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