Erbunwürdigkeit
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Erbunwürdigkeit — (früher Indignität genannt) liegt vor, wenn sich ein Erbe gewisser Verfehlungen gegen den Erblasser schuldig gemacht hat. Da das Bürgerliche Gesetzbuch keine erbunfähigen Personen kennt, so wird auch der Erbunwürdige Erbe, jedoch kann ihm im Fall … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Erbunwürdigkeit — Erbunwürdigkeit, Verhalten des zur Erbschaft Berufenen, welches diese ihm zu entziehen berechtigt; nach dem Bürgerl. Gesetzbuch (§ 2339 fg.) bes. im Falle absichtlicher Herbeiführung des Todes des Erblassers oder Versuchs hierzu, arglistiger… … Kleines Konversations-Lexikon
Erbunwürdigkeit — Mit der Erbunwürdigkeit (sowohl bei der gesetzlichen als der gewillkürten Erbfolge) soll festgestellt werden, dass eine bestimmte Person nicht das Recht hat, zu erben. Die Einzelheiten hierzu sind in den § 2339 ff. BGB geregelt. Den Antrag… … Deutsch Wikipedia
Erbunwürdigkeit — Ẹrb|un|wür|dig|keit 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 Unwürdigkeit infolge Verfehlungen gegen den Erblasser (z. B. Tötung, Tötungsversuch od. Behinderung des Erblassers beim Abfassen des Testaments), ein Erbe anzutreten * * * Erb|unwürdigkeit, Erbrecht… … Universal-Lexikon
Erbunwürdigkeit — Folge gewisser schwerer, nicht verziehener Verfehlungen der ⇡ Erben, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilberechtigten gegenüber dem ⇡ Erblasser (§§ 2339–2345 BGB). Rechtsfolgen wie bei der ⇡ Ausschlagung … Lexikon der Economics
Abdicatio heredis — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… … Deutsch Wikipedia
Erbverzicht — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… … Deutsch Wikipedia
Erbrecht (Deutschland) — Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der … Deutsch Wikipedia
Erbrecht — Ẹrb|recht 〈n. 11; unz.〉 das ein Erbe betreffende Recht * * * Ẹrb|recht, das (Rechtsspr.): a) <o. Pl.> Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Vermögen eines Menschen nach seinem Tod betreffen; b) mit dem Tode des Erblassers, der… … Universal-Lexikon
Systematische Struktur Deutsches Recht — Unter bundesdeutschem Recht wird das positive Recht der Bundesrepublik Deutschland verstanden. Es lässt sich in vier Bereiche unterteilen: Privatrecht: Dieses regelt die Beziehungen der Einzelnen zueinander auf der Grundlage von Gleichheit und… … Deutsch Wikipedia