Einziehung
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Einziehung — Einziehung, 1) ein aus 2 einwärts gebognen Viertelskreisen bestehendes architektonisches Glied; 2) so v.w. Verjüngung der Säule: 3) (Rechtsw.) so v.w. Confiscation … Pierer's Universal-Lexikon
Einziehung — (Konfiskation, lat., von fiscus, der Fiskus [s. d.]) ist die polizeilich oder als richterliche Strafe wegen einer strafbaren Handlung verfügte Wegnahme gewisser Vermögensobjekte, namentlich von Mitteln und von Erzeugnissen eines Verbrechens.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Einziehung — Einziehung, eine wenig gebräuchliche Bezeichnung für Hohlkehle (s.d.) … Lexikon der gesamten Technik
Einziehung — Einziehung,die:1.⇨Beschlagnahme–2.⇨Einberufung(1) … Das Wörterbuch der Synonyme
Einziehung — Einberufung * * * Ein|zie|hung 〈f. 20; unz.〉 das Einziehen (von Steuern, Geldbeträgen) * * * Ein|zie|hung, die; , en: das ↑ Einziehen (1, 2, 5 11). * * * Einziehung, 1) Medizin: v. a. bei Säuglingen und Kleinkindern zu beobachtendes Einsinken… … Universal-Lexikon
Einziehung — Das Rechtsinstitut der Einziehung ist eine Anwendung der Beschlagnahme mobiler und immobiler Sachen und somit ein Begriff aus dem deutschen Strafverfahrensrecht. Deutschland Voraussetzung für eine Einziehung ist grundsätzlich das Vorliegen einer… … Deutsch Wikipedia
Einziehung — I. Strafrecht:Enteignung und Eigentumsübergang auf den Staat durch rechtsgestaltenden Akt (Urteil, ⇡ Bußgeldbescheid). Rechte Dritter an dem Gegenstand bleiben bestehen. Jedoch ist die Anordnung des Erlöschens dieser Rechte regelmäßig mit der E.… … Lexikon der Economics
Einziehung — traukimas statusas T sritis automatika atitikmenys: angl. pulling vok. Einziehung, f rus. вытягивание, n; протягивание, n pranc. tirage, f; traction, f … Automatikos terminų žodynas
Einziehung (Recht) — Dieser Artikel behandelt die Einziehung im strafverfahrensrechtlichen Sinn. Für die hoheitliche Einziehung von Bargeld → Einziehung (Bargeld), für die Einziehung von Straßen → Entwidmung. Das Rechtsinstitut der Einziehung ist eine Anwendung der… … Deutsch Wikipedia
Einziehung (Bargeld) — Unter Einziehung wird die Rücknahme von ausgegebenen Banknoten und Münzen durch die ausgebende Zentralbank nach einer öffentlichen Ankündigung der Ungültigkeit verstanden. Deutschland In § 14 Abs. 2 des Bundesbankgesetzes ist eine Einziehung … Deutsch Wikipedia