Dontgeschäft — (franz., spr. dong ), diejenige Form des Prämiengeschäfts, bei welcher der Käufer sich vorbehält, zur Erfüllungszeit allenfalls gegen Entrichtung eines Reugeldes (Vor oder Dontprämie) vom Vertrag zurückzutreten. Kaufe ich ein Papier zu 101 dont 1 … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Dontgeschäft — (spr. dong ), an der Börse Zeitgeschäft, bei dem sich der Käufer gegen Zahlung eines Reugeldes (Dontprämie) zurückziehen kann … Kleines Konversations-Lexikon
Dontgeschäft — Dont|ge|schäft 〈[ dɔ̃: ] n. 11; Börse〉 Börsengeschäft, von dem der Käufer gegen eine gewisse Zahlung (Dontprämie) zurücktreten kann [zu frz. dont „Lieferungsprämie, Vorprämie“] * * * Dont|ge|schäft [ dõ:… ], das; [e]s, e [zu frz. dont = von… … Universal-Lexikon
Dontgeschäft — Dont|ge|schäft 〈 [dɔ̃: ] n.; Gen.: (e)s, Pl.: e〉 Börsengeschäft, von dem der Käufer gegen eine best. Zahlung (Dontprämie) zurücktreten kann [Etym.: <frz. dont »davon (im Sinne von Prämie)«] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Dontgeschäft — Dont|ge|schäft [ dõ:... ] <französisch; deutsch> (Börse Termingeschäft) … Die deutsche Rechtschreibung