- denobilitieren
- de|no|bi|li|tie|ren:mdm. das Adelsprädikat (die Bezeichnung des Adelsstandes) entziehen
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Denobilitieren — (neulat.), entadeln, des Adels entkleiden; Denobilitation, Entziehung des Adels. Verlust des Adels wegen Verurteilung zu entehrenden Strafen kennt das deutsche Strafgesetzbuch nicht, in Österreich ist jedoch durch § 27 lit. a des Gesetzes vom 15 … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Denobilitieren — (neulat.), des Adels für verlustig erklären; Denobilitation, Entziehung des Adels … Kleines Konversations-Lexikon
denobilitieren — de|no|bi|li|tie|ren 〈V.〉 jmdn. denobilitieren jmdm. den Adelstitel entziehen [Etym.: <de… + nobilitieren] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
denobilitieren — de|no|bi|li|tie|ren <sw. V.; hat [aus lat. de = von weg u. ↑nobilitieren] (selten): das Adelsprädikat entziehen … Universal-Lexikon