denaturalisieren

denaturalisieren
de|na|tu|ra|li|sie|ren:
aus der bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen, ausbürgern.

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Denaturalisieren — (lat.), aus dem bisherigen Untertanenverband entlassen. Vgl. Staatsangehörigkeit …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Denaturalisieren — (frz.), aus dem Untertanenverband entlassen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • denaturalisieren — denaturalisieren:⇨ausweisen(I,1) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • denaturalisieren — de|na|tu|ra|li|sie|ren 〈V. tr.; hat〉 = ausbürgern; Ggs naturalisieren (2) [<lat. de „von weg, ent “ + naturalisieren] * * * denaturalisieren   [lateinisch], eine Person aus der bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen, ausbürgern. * * *… …   Universal-Lexikon

  • denaturalisieren — de|na|tu|ra|li|sie|ren …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Closing Credits — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Der Credit (zu Deutsch: Würdigung) ist die Namensnennung im Vor… …   Deutsch Wikipedia

  • Credit (Film) — Der Credit (zu Deutsch: Würdigung) ist die Namensnennung im Vor oder Abspann von Filmen der beteiligten Personen oder Einrichtungen und ihre Art der Beteiligung, sei es als Schauspieler, als Regisseur, Produzent, Requisiteur, Assistent, etc. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • End Credits — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Der Credit (zu Deutsch: Würdigung) ist die Namensnennung im Vor… …   Deutsch Wikipedia

  • Opening Credits — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Der Credit (zu Deutsch: Würdigung) ist die Namensnennung im Vor… …   Deutsch Wikipedia

  • ausbürgern — aus|bür|gern [ au̮sbʏrgɐn], bürgerte aus, ausgebürgert <tr.; hat: jmdm. [gegen seinen Willen] die Staatsangehörigkeit aberkennen, entziehen /Ggs. einbürgern/: er wurde aus seinem Land ausgebürgert. * * * aus||bür|gern 〈V. tr.; hat〉 jmdn.… …   Universal-Lexikon

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