- De-facto-Anerkennung
- De-fac|to-An|er|ken|nungdie; -, -en: provisorische Anerkennung eines Staates ausschließlich durch seine tatsächliche Behandlung als Staat (Rechtsw.).
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
De-facto-Anerkennung — De fạc|to An|er|ken|nung 〈f. 20; Rechtsw.〉 Anerkennung ohne rechtl. Grundlage, nur aufgrund bestehender Tatsachen * * * De fạc|to An|er|ken|nung, die: Anerkennung eines Sachverhaltes o. Ä. aufgrund bestehender Tatsachen u. Gegebenheiten: die… … Universal-Lexikon
De-facto-Anerkennung — De fạc|to An|er|ken|nung {{link}}K 26{{/link}} … Die deutsche Rechtschreibung
Anerkennung eingetragener Partnerschaften in den USA — Rechtlicher Status gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in den … Deutsch Wikipedia
Anerkennung eingetragener Partnerschaften in den Vereinigten Staaten — Rechtlicher Status gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in den … Deutsch Wikipedia
Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in den USA — Rechtlicher Status gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in den … Deutsch Wikipedia
Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in den Vereinigten Staaten — Rechtlicher Status gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in den Bundesstaaten der USA ██ Gleichgeschlechtliche Ehe ██ Partnerschaft mit eheähnlichen Rechten … Deutsch Wikipedia
Anerkennung — Einhaltung; Zusage; Einverständnis; Befolgung; Zustimmung; Ehrerbietung; Bestätigung; Zuspruch; Beachtung; Achtung; Bewunderung; … Universal-Lexikon
de facto — de fac·to [deː fakto] Adv; geschr; in Wirklichkeit, in der Praxis ≈ tatsächlich: Der Sieger stand de facto schon vor der Wahl fest || K : De facto Anerkennung … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
De-facto-Regime — Als De facto Regime wird überwiegend in den deutschen Rechts und Politikwissenschaften ein Herrschaftsverband bezeichnet, der durch die de facto und dauerhafte hoheitsförmige Gewalt einer aufständischen Gruppe oder Partei einen Grad an Stabilität … Deutsch Wikipedia
De-Facto-Regierung — Als De facto Regime wird in den Rechts und Politikwissenschaften ein Herrschaftsverband bezeichnet, der durch die faktische und dauerhafte hoheitsförmige Gewalt einer aufständischen Gruppe oder Partei einen Grad an Stabilität erreicht hat, der… … Deutsch Wikipedia