De-facto-Anerkennung

De-facto-Anerkennung
De-fac|to-An|er|ken|nung
die; -, -en: provisorische Anerkennung eines Staates ausschließlich durch seine tatsächliche Behandlung als Staat (Rechtsw.).

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • De-facto-Anerkennung — De fạc|to An|er|ken|nung {{link}}K 26{{/link}} …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Anerkennung eingetragener Partnerschaften in den USA — Rechtlicher Status gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in den …   Deutsch Wikipedia

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  • Anerkennung — Einhaltung; Zusage; Einverständnis; Befolgung; Zustimmung; Ehrerbietung; Bestätigung; Zuspruch; Beachtung; Achtung; Bewunderung; …   Universal-Lexikon

  • de facto — de fac·to [deː fakto] Adv; geschr; in Wirklichkeit, in der Praxis ≈ tatsächlich: Der Sieger stand de facto schon vor der Wahl fest || K : De facto Anerkennung …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • De-facto-Regime — Als De facto Regime wird überwiegend in den deutschen Rechts und Politikwissenschaften ein Herrschaftsverband bezeichnet, der durch die de facto und dauerhafte hoheitsförmige Gewalt einer aufständischen Gruppe oder Partei einen Grad an Stabilität …   Deutsch Wikipedia

  • De-Facto-Regierung — Als De facto Regime wird in den Rechts und Politikwissenschaften ein Herrschaftsverband bezeichnet, der durch die faktische und dauerhafte hoheitsförmige Gewalt einer aufständischen Gruppe oder Partei einen Grad an Stabilität erreicht hat, der… …   Deutsch Wikipedia

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