- ressortieren
- res|sor|tie|ren<aus fr. ressortir »hervorgehen, zugehören«>zugehören, unterstehen
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
ressortieren — res|sor|tie|ren 〈V. intr.; hat〉 ein Ressort haben, einem Ressort zugehören [<frz. ressortir „zur Zuständigkeit gehören, unterstehen“] * * * res|sor|tie|ren <sw. V.; hat [frz. ressortir] (bildungsspr. selten): 1. als Ressort von jmdm.… … Universal-Lexikon
ressortieren — res|sor|tie|ren 〈V.〉 ein Ressort haben, einem Ressort zugehören [Etym.: <frz. ressortir »zur Zuständigkeit gehören, unterstehen«] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
ressortieren — res|sor|tie|ren (veraltend für zugehören, unterstehen) … Die deutsche Rechtschreibung
Deutschland — (Deutsches Reich, franz. Allemagne, engl. Germany), das im Herzen Europas, zwischen den vorherrschend slawischen Ländern des Ostens und den romanischen des Westens und Südens liegende, im SO. an Deutsch Österreich und im N. an das stammverwandte… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Kriegsministerium — Kriegsministerium, oberste Verwaltungsbehörde des Landheeres, an deren Spitze der Kriegsminister steht, der nicht nur dem Staatsoberhaupt, sondern in konstitutionellen Staaten betreffs der Verwaltung auch der Volksvertretung verantwortlich ist.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Post [3] — Post (im Mittelalter aufgekommenes Wort, vom mittellat. posta, gekürzt aus posita, aufgestellt, zu ergänzen statio), im 15. Jahrh. eine Station, besonders Relaisstation, d. h. ein Ort, wo angekommene Boten und Pferde behufs Weiterbeförderung der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Reichsbehörden — Unmittelbar unter dem Reichskanzler steht die Reichskanzlei, die als Zentralbureau den amtlichen Verkehr des Reichskanzlers mit den Vorständen der einzelnen Reichsämter vermittelt. Die nachstehend aufgeführten Reichsbehörden haben, sofern nicht… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Eisenbahnkommissariate — Eisenbahnkommissariate, Eisenbahnkommissare, in einzelnen Staaten bestehende Organe zur Ausübung des staatlichen Aufsichtsrechts über die Privateisenbahnen. In Preußen bildet die gesetzliche Grundlage für die Ausübung des staatlichen… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Führungsaufsicht — ist nach deutschem Strafrecht eine Maßregel der Besserung und Sicherung (vgl. § 61 StGB). Bei bestimmten Straftaten kann das Gericht gem. § 68 StGB zusätzlich zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten die Führungsaufsicht nach … Deutsch Wikipedia
Handelsminister — Als Wirtschaftsministerium oder Handelsministerium wird in der Alltagssprache jenes Ministerium einer Regierung bezeichnet, das die Agenden der Wirtschaftspolitik wahrnimmt. Wegen der Vielfalt der Kompetenzen, zu denen je nach… … Deutsch Wikipedia