justiziabel

  • 1justiziabel — gerichtlich entscheidbar; justitiabel * * * jus|ti|zi|a|bel 〈Adj.〉 so beschaffen, dass darüber richterlich entschieden werden kann, mit den Mitteln der Justiz zu beurteilen; oV justitiabel ● ist die Abtreibung eines behinderten Fötus… …

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  • 2justiziabel — jus|ti|zi|a|bel 〈Adj.〉 einer gerichtlichen Klärung bedürfend, in einer gerichtlichen Entscheidung zu beurteilen; oV ; ein justiziabler Vorgang …

    Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • 3justiziabel — jus|ti|zi|a|bel, auch justitiabel <über fr. justiciable aus gleichbed. mlat. justitiabilis> vom Gericht abzuurteilen, richterlicher Entscheidung zu unterwerfen …

    Das große Fremdwörterbuch

  • 4justiziabel — D✓jus|ti|zi|a|bel, jus|ti|ti|a|bel (richterlicher Entscheidung unterworfen); ...a|b|le Vergehen …

    Die deutsche Rechtschreibung

  • 5gerichtlich entscheidbar — justiziabel; justitiabel …

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  • 6justitiabel — gerichtlich entscheidbar; justiziabel * * * jus|ti|ti|a|bel 〈Adj.〉 = justiziabel * * * jus|ti|ti|a|bel: ↑ justiziabel. * * * jus|ti|ti|a|bel: ↑justiziabel. jus|ti|zi|a|bel, (auch:) justitiabel & …

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  • 7Außerordentliche Gerichtsbarkeit — Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit, der der gerichtlichen Kontrolle des Verwaltungshandelns dient. Die auf der Grundlage von Art. 95 des Grundgesetzes eingerichteten Verwaltungsgerichte gewährleisten in… …

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  • 8Härtefallkommission — Als Härtefallkommission werden die bei den Innenministerien und Innensenatoren der deutschen Bundesländer eingerichteten Gremien bezeichnet, vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern, denen nach geltendem Recht kein Aufenthaltsrecht zusteht,… …

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  • 9Verwaltungsgerichtsbarkeit — Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit, der der gerichtlichen Kontrolle des Verwaltungshandelns dient. Die auf der Grundlage von Art. 95 des Grundgesetzes eingerichteten Verwaltungsgerichte gewährleisten in… …

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  • 10Verwaltungsgerichtsweg — Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit, der der gerichtlichen Kontrolle des Verwaltungshandelns dient. Die auf der Grundlage von Art. 95 des Grundgesetzes eingerichteten Verwaltungsgerichte gewährleisten in… …

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