Geschäftsanteil

  • 1Geschäftsanteil — Geschäftsanteil, s. Handelsgesellschaften und Genossenschaften, S. 571 …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 2Geschäftsanteil — Mit dem Rechtsbegriff Geschäftsanteil bezeichnet man im Recht der deutschen GmbH und der eingetragenen Genossenschaft den Anteil eines Gesellschafters am Stammkapital (dem Gesellschaftsvermögen) der GmbH bzw. der Genossenschaft. Häufig wird der… …

    Deutsch Wikipedia

  • 3Geschäftsanteil — Einsatz; Investition; Kapitalanlage; Einlagekapital; Einlage * * * Ge|schạ̈fts|an|teil, der: finanzieller Anteil an einem ↑ Geschäft (2 a). * * * Geschäftsanteil,   Recht: 1) bei der …

    Universal-Lexikon

  • 4Geschäftsanteil — I. GmbH:Das entsprechend der Aktie durch den Betrag der übernommenen ⇡ Stammeinlage bezeichnete Mitgliedschaftsrecht des Gesellschafters (§ 14 GmbHG). Er muss mindestens 100 Euro betragen. Der G. ist vererblich und (mangels abweichender… …

    Lexikon der Economics

  • 5einen Geschäftsanteil an einem Unternehmen besitzen — einen Geschäftsanteil an einem Unternehmen besitzen …

    Deutsch Wörterbuch

  • 6Einlagekapital — Geschäftsanteil; Einsatz; Investition; Kapitalanlage; Einlage …

    Universal-Lexikon

  • 7Gesch.-Ant. — Geschäftsanteil(e) EN participation, share(s) …

    Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • 8GmbH (Deutschland) — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (abgekürzt GmbH) ist nach deutschem Recht eine juristische Person des Privatrechts und gehört zur Gruppe der Kapitalgesellschaften. Seit Modernisierung des GmbH Rechts durch das Gesetzes zur… …

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  • 9Publikumsgesellschaft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Kapitalgesellschaft ist eine private, durch Rechtsgeschäft gegründete Körperschaft, deren Mitglieder einen… …

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  • 10Abandonrecht — Das Abandonrecht oder Preisgaberecht ist das Recht eines Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), seinen Geschäftsanteil zur Verfügung zu stellen, wenn er eine Pflicht zur unbeschränkten Nachschusszahlung nicht erfüllen …

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