Stundung
1Stundung — ist die Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, die Fälligkeit einer Forderung über den Zeitpunkt hinauszuschieben, der sich ansonsten aus Vereinbarung oder Gesetz ergeben würde. Die Stundung hat in der Regel folgende Wirkungen: Der… …
2Stundung — Stundung, so v.w. Gestundung, s.u. Concurs u. unter Moratorium …
3Stundung — Stundung, Fristerteilung in Ansehung einer fälligen Forderung. Eine solche S. kann nach dem neuern deutschen Prozeßrecht nur noch durch den Gläubiger, nicht mehr, wie es früher vielfach zulässig war, durch die Staatsgewalt erfolgen. Wegen der S.… …
4Stundung — Stundung, der Verzicht des Gläubigers auf rechtzeitige Befriedigung seiner Forderung durch den Schuldner …
5Stundung — Stundung, amtliche Fristbewilligung für den Schuldner (lat. moratorium) …
6Stundung — Kredit, ↑Moratorium, ↑Prolongation …
7Stundung — 1. St. einer Forderung: Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner, durch den die Fälligkeit einer Forderung hinausgeschoben wird. Während der St. tritt Hemmung der Verjährungsfristen ein (§ 205 BGB). 2. St. von Ansprüchen aus dem… …
8Stundung — Moratorium; Zahlungsfrist; Zahlungsziel; Aufschub; Zahlungsaufschub; Forderungsaufschub * * * Stụn|dung 〈f. 20〉 das Stunden, Zahlungsaufschub ● um Stundung bitten * * * Stụn|dung, die; , en: das Stunden; …
9Stundung — Aufschub, Fristverlängerung, Gnadenfrist; (ugs. scherzh.): Galgenfrist; (Fachspr.): Moratorium; (Wirtsch.): Prolongation. * * * Stundung,die:⇨Verlängerung(2) …
10Stundung — Stunde: Das altgerm. Wort mhd. stunde, stunt »Zeit‹abschnitt›, Zeitpunkt; Gelegenheit, Mal; Frist«, ahd. stunta »Zeit‹punkt›, Stunde«, niederl. stond‹e› »Stunde«, aengl. stund »Zeitpunkt, Augenblick, Stunde«, schwed. stund »Weile, Augenblick« ist …