Konventionalstrafe
1Konventionalstrafe — Konventionalstrafe, s. Vertragsstrafe …
2Konventionalstrafe — Konventionālstrafe, Geldleistung, zu der sich jemand verpflichtet für den Fall, daß er eine übernommene Verbindlichkeit nicht oder nicht gehörig erfüllen sollte …
3Konventionalstrafe — Die Vertragsstrafe (auch Konventionalstrafe od. Konventionsstrafe genannt) ist eine dem Vertragspartner fest zugesagte Geldsumme für den Fall, dass der Versprechende seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt …
4Konventionalstrafe — Konventionsstrafe; Pönale (österr.); Vertragsstrafe; Geldbuße * * * Kon|ven|ti|o|nal|stra|fe 〈[ vɛn ] f. 19〉 Strafe bei Nichteinhaltung eines Vertrages; Sy Vertragsstrafe * * * Kon|ven|ti|o|nal|stra|fe, die (Rechtsspr.): (bei Vertragsschluss… …
5Konventionalstrafe — Konvention: Das Fremdwort erscheint zuerst im 17. Jh. als staatsrechtlicher Terminus im Sinne von »Abkommen, Vertrag im öffentlichen und staatlichen Interesse«. Danach bezeichnet es heute speziell eine zwischenstaatliche Übereinkunft zur Wahrung… …
6Konventionalstrafe — Kon·ven·ti·o·na̲l·stra·fe die; eine (Geld)Strafe, die jemand bezahlen muss, der gegen die Bestimmungen eines Vertrags verstoßen hat …
7Konventionalstrafe — Kon|ven|ti|o|nal|stra|fe 〈 [ vɛn ] f.; Gen.: , Pl.: n〉 Strafe bei Nichteinhaltung eines Vertrages …
8Konventionalstrafe — ⇡ Vertragsstrafe …
9Konventionalstrafe — Kon|ven|ti|o|nal|stra|fe die; , n: vertraglich vereinbarte Geldbuße zulasten des Schuldners bei Nichterfüllung eines Vertrags (Rechtsw.) …
10Konventionalstrafe — Kon|ven|ti|o|nal|stra|fe (Rechtssprache Vertragsstrafe) …