Gesetzbuch

  • 51Code Civil — Erste Seite der Erstausgabe des Code civil von 1804 Der Code civil (CC) (1807–1815 und kurzzeitig zwischen 1853 und 1871 in Code Napoléon umbenannt) ist das französische Gesetzbuch zum Zivilrecht, das durch Napoléon Bonaparte am 21. März 1804… …

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  • 52Code Napoléon — Erste Seite der Erstausgabe des Code civil von 1804 Der Code civil (CC) (1807–1815 und kurzzeitig zwischen 1853 und 1871 in Code Napoléon umbenannt) ist das französische Gesetzbuch zum Zivilrecht, das durch Napoléon Bonaparte am 21. März 1804… …

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  • 53Code napoleon — Erste Seite der Erstausgabe des Code civil von 1804 Der Code civil (CC) (1807–1815 und kurzzeitig zwischen 1853 und 1871 in Code Napoléon umbenannt) ist das französische Gesetzbuch zum Zivilrecht, das durch Napoléon Bonaparte am 21. März 1804… …

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  • 54Code napoléon — Erste Seite der Erstausgabe des Code civil von 1804 Der Code civil (CC) (1807–1815 und kurzzeitig zwischen 1853 und 1871 in Code Napoléon umbenannt) ist das französische Gesetzbuch zum Zivilrecht, das durch Napoléon Bonaparte am 21. März 1804… …

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  • 55Eigenbesitz — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …

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  • 56Habe — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …

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  • 57Mitbesitz — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …

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  • 58Privatbesitz — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …

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  • 59Criminalrecht — (Jus criminale, Peinliches Recht, Strafrecht), 1) der Theil des öffentlichen Rechtes, welcher die Rechtsnormen über Verbrechen, deren Untersuchung u. öffentliche Bestrafung begreift, auch 2) die sich mit der Entwickelung[536] u. Darstellung… …

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  • 60Landrecht — Landrecht, 1) im Mittelalter das positive Recht, welches bei den Landesgerichtshöfen Anwendung fand, im Gegensatz des Lehnrechts (s.d.). Das L. umfaßte daher nicht blos Privat , sondern auch Criminal , Proceß u. öffentliches Recht. Als die… …

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