Gesetzbuch

  • 121Staatseigentum — Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Dinge handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen… …

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  • 122Subordinationsrecht — Justitia auf dem Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg. Das Recht im Sinne herrschaftlicher Rechtsordnungen mit gesetzgebender Institution wird allgemein als objektives Recht bezeichnet. Als solches besteht es aus der Gesamtheit der… …

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  • 123Traditionskodex — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …

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  • 124Veräußerungsverbot — Ein Verfügungsverbot (im Falle der Übertragung eines Rechts auch Veräußerungsverbot genannt) verbietet es dem Berechtigten, über sein Recht zu verfügen. Man unterscheidet rechtsgeschäftliche und gesetzliche Verfügungsverbote, ferner unter den… …

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  • 125Code [2] — Code (v. lat. Codex, Rechtsw.), französisches Gesetzbuch. Bereits vor der Revolution, als Frankreich noch in die Lande des geschriebenen Rechts (Pays du droit écrit) u. in die Lande des Gewohnheitsrechts (Pays du droit coutumier) sich theilte,… …

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  • 126Dienstbarkeit — Dienstbarkeit, früher Servitut genannt, das unveräußerliche und unvererbliche Nutzungsrecht an fremden Vermögensbestandteilen. Je nachdem die D. einer bestimmten Person oder dem jeweiligen Eigentümer eines bestimmten Grundstückes zusteht, spricht …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 127Mündelsicherheit — Mündelsicherheit, bisher pupillarische Sicherheit genannt, die Sicherheit, die für auszuleihende Mündelgelder vom Gesetz verlangt wird. Nach § 1007 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches soll die Anlegung von Mündelgeld erfolgen entweder in Hypotheken …

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  • 128Miete [2] — Miete (Mietkontrakt, Miet und Pachtvertrag), der Vertrag, der den Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten (beweglichen oder unbeweglichen) Sache gegen den vereinbarten Mietzins während der Mietzeit zu überlassen. Der… …

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