- Zession
- Zes|si|ondie; -, -en<aus gleichbed. lat. cessio, vgl. ↑Cessio>Übertragung eines Anspruchs von dem bisherigen Gläubiger auf einen Dritten (Rechtsw.).
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Zession — oder Cession (von lateinisch cessio) bezeichnet im österreichischen Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem übertragenden Gläubiger (Zedent) auf einen empfangenden… … Deutsch Wikipedia
Zession — (Cession, lat., Abtretung, Übertragung), im weitern Sinn jede Abtretung eines Rechts, z. B. auch eines solchen hinsichtlich eines Teiles des Staatsgebietes; im eigentlichen Sinne das Rechtsgeschäft, vermöge dessen ein Forderungsrecht von dem… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zession — (lat.), die Abtretung einer Forderung an einen dritten (Zessionār), damit dieser sie für seine Rechnung statt des bisherigen Gläubigers (Zedenten) gegen den Schuldner geltend mache. – Zessibel, abtretbar; Zessibilität, Abtretbarkeit; zessieren,… … Kleines Konversations-Lexikon
Zession — Zes|si|on 〈f. 20〉 Abtretung, Übertragung ● Zession eines Anspruchs [<lat. cessio; zu cedere „nachgeben, verzichten“] * * * Zes|si|on, die; , en [lat. cessio, zu: cessum, 2. Part. von: cedere = überlassen] (Rechtsspr.): Übertragung eines… … Universal-Lexikon
Zession — Zes|si|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 Abtretung, Übertragung; Zession eines Anspruchs [Etym.: <lat. cessio; zu cedere; → zedieren] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Zession — ⇡ Forderungsabtretung, ⇡ Rückversicherung … Lexikon der Economics
Zession — Zes|si|on, die; , en (Übertragung eines Anspruchs von dem bisherigen Gläubiger auf einen Dritten); vgl. zedieren … Die deutsche Rechtschreibung
stille Zession — stille Forderungsabtretung; Zession, die dem Schuldner nicht angezeigt wird. Üblich u.a. bei ⇡ Sicherungsabtretung an Banken. Die st.Z. birgt die Gefahr, dass der Zedent die Forderung erneut abtritt, der Schuldner in Unkenntnis der st.Z. an den… … Lexikon der Economics
Forderungsabtretung — Zession, Übertragung einer Forderung von dem bisherigen Gläubiger (Zedenten) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Rechtsgrundlage: §§ 398 ff. BGB. I. Zulässigkeit:1. Grundsätzlich sind alle Forderungen abtretbar, sofern sie genügend bestimmbar… … Lexikon der Economics
Cessio — Abtretung oder Zession oder Cession (vom lateinischen cessio) ist im (deutschen und österreichischen) Zivilrecht nach der Legaldefinition in § 398 des deutschen BGB bzw.§ 1392 des österreichischen ABGB die Übertragung einer Forderung von dem… … Deutsch Wikipedia