Wettbewerbsverbot

Wettbewerbsverbot
Wettbewerbsverbot

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Wettbewerbsverbot — Unter Wettbewerbsverbot wird im deutschen Recht die Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung mit Rücksicht auf ein bestehendes oder vergangenes Vertragsverhältnis verstanden. Es existiert vor allem im deutschen Arbeitsrecht, aber auch im… …   Deutsch Wikipedia

  • Wettbewerbsverbot — Wẹtt|be|werbs|ver|bot, das (Wirtsch.): arbeitsrechtliches Verbot für einen Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber Konkurrenz zu machen. * * * Wettbewerbsverbot,   Konkurrẹnzverbot, arbeitsrechtlich das Verbot, dem Arbeitgeber Konkurrenz zu machen.… …   Universal-Lexikon

  • Wettbewerbsverbot — Konkurrenzverbot. I. Begriff:Ein gesetzliches Verbot für bestimmte Personen, das gewisse in Wettbewerb mit dem Unternehmer etc. tretende Tätigkeiten u.Ä. untersagt. Das W. gilt für den ⇡ Handlungsgehilfen (§ 60 HGB), die persönlich haftenden… …   Lexikon der Economics

  • Konkurrenzverbot — ⇡ Wettbewerbsverbot …   Lexikon der Economics

  • Offene Handelsgesellschaft — Eine offene Handelsgesellschaft (Abkürzung: OHG oder oHG) ist in Deutschland eine Personenhandelsgesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche Personen und/oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen… …   Deutsch Wikipedia

  • Handelsgehilfe — Der Handlungsgehilfe, umgangssprachlich auch Handelsgehilfe, ist ein zur Leistung kaufmännischer Dienste in einem Handelsgewerbe Angestellter. Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Regelung 2 Rechte und Pflichten 3 Wirtschaftliche Bedeutung 4 Weblinks …   Deutsch Wikipedia

  • Konkurrenzklausel — Wettbewerbsklausel * * * Kon|kur|rẹnz|klau|sel 〈f. 21〉 vertraglich gesichertes Wettbewerbsverbot * * * Konkurrẹnzklausel,   Wettbewerbsverbot. * * * Kon|kur|rẹnz|klau|sel, die <o. Pl.> (Wirtsch., Rechtsspr.): vertraglich vereinbartes… …   Universal-Lexikon

  • GmbH&Co. Kg — Die GmbH Co. KG ist im deutschen Recht eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) und somit eine Personengesellschaft. Anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft ist der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) keine… …   Deutsch Wikipedia

  • GmbH & Cie. KG — Die GmbH Co. KG ist im deutschen Recht eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) und somit eine Personengesellschaft. Anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft ist der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) keine… …   Deutsch Wikipedia

  • GmbH & Co. — Die GmbH Co. KG ist im deutschen Recht eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) und somit eine Personengesellschaft. Anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft ist der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) keine… …   Deutsch Wikipedia

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