Unterhaltsbeiträge

Unterhaltsbeiträge
Unterhaltsbeiträge

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Besoldung — (Diensteinkommen, Gehalt), die Bezahlung, die ein Beamter des Staates, der Kirche, der Gemeinde oder einer sonstigen öffentlichen Körperschaft für die berufsmäßige Besorgung der ihm übertragenen Obliegenheiten erhält. Die B. besteht heute… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Lohnbeschlagnahme — nennt man im rechtlichen Sinne die Pfändung des noch nicht verdienten, zukünftig geschuldeten Lohnes, Gehaltes, Honorars etc. für Arbeiten oder Dienste, die auf Grund eines Arbeits oder Dienstverhältnisses geleistet werden. Mit Rücksicht auf die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Halbwaisenrente — Eine Waisenrente ist eine Dauerzahlung der gesetzlichen Sozialversicherung (gesetzliche Rentenversicherung, Unfallversicherung) oder im Versorgungsrecht (nach den §§ 38 ff. Bundesversorgungsgesetz), die im Falle des Todes des Rentenberechtigten… …   Deutsch Wikipedia

  • Vollwaisenrente — Eine Waisenrente ist eine Dauerzahlung der gesetzlichen Sozialversicherung (gesetzliche Rentenversicherung, Unfallversicherung) oder im Versorgungsrecht (nach den §§ 38 ff. Bundesversorgungsgesetz), die im Falle des Todes des Rentenberechtigten… …   Deutsch Wikipedia

  • Waisenrente — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …   Deutsch Wikipedia

  • Auszug — Auszug, 1) (Chem.), s. Extract; 2) (Rechtsw.), die Unterhaltsbeiträge, od. die zum lebenslänglichen Nießbrauch überlassenen Gutstheile, welche, in Folge des bei der Veräußerung eines Gutes gemachten Vorbehaltes, dem zeitherigen Besitzer desselben …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Pension [1] — Pension (lat. pensio, »Zuwägen«, Bezahlung, franz., spr. pangßjóng: hierzu Textbeilage: »Das Militärpensionswesen im Deutschen Reich und in Österreich Ungarn«), Gehaltsversorgung ohne unmittelbare Gegenleistung. P. wird zuweilen aus persönlicher… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Haftpflicht für Tötungen und Körperverletzungen — (insbes. die sog. Haftpflichtgesetze). Inhalt: A. Deutsches Reich. B. Österreich. C. Ungarn. D. Belgien. E. Frankreich. F. Italien. G. Niederlande, H. Schweiz. I. die skandinavischen Länder. K. Rußland. L. England (Amerika)1. Es finden sich die… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Alimente — Unterhaltszahlung; Ziehgeld; Unterhalt * * * Ali|mẹn|te <Pl.> [lat. alimenta (Sg.: alimentum) = Nahrungsmittel, zu: alere = ernähren; aufziehen]: regelmäßig zu zahlender Unterhaltsbeitrag, Aufwendungen für den Lebensunterhalt, bes. für ein …   Universal-Lexikon

  • pfänden — pfän|den [ pf̮ɛndn̩], pfändete, gepfändet <tr.; hat: a) als Pfand (1) für eine Geldforderung gerichtlich beschlagnahmen: die Möbel pfänden. b) jmds. Eigentum als Pfand (1) gerichtlich beschlagnahmen: einen nicht zahlungsfähigen Kunden pfänden …   Universal-Lexikon

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