übertragbar
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Übertragbar — nennt man die budgetmäßig für bestimmte Zwecke bewilligten Summen, sofern sie event. auch auf eine andre Position verwendet oder von einem Jahr auf das andre übertragen werden dürfen. Über Übertragbarkeit von Wertpapieren s. Rektapapier. Von… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
übertragbar — über|trag|bar [y:bɐ tra:kba:ɐ̯] <Adj.>: 1. sich übertragen (3) lassend: diese Methode ist [nicht ohne Weiteres, auch] auf andere Gebiete übertragbar; das Ergebnis aus dem Tierversuch ist auf den Menschen übertragbar. 2. ansteckend: eine… … Universal-Lexikon
übertragbar — 1. allgemeingültig, anwendbar, brauchbar, umsetzbar, verallgemeinerbar, vergleichbar. 2. (Bankw.): begebbar; (Rechtsspr.): abtretbar, zessibel. 3. a) ansteckend; (Med.): infektiös, kontagiös, morbiphor, virulent. b) erblich; (Biol., Med.):… … Das Wörterbuch der Synonyme
übertragbar — über|trag|bar … Die deutsche Rechtschreibung
nicht übertragbar — nicht übertragbar … Deutsch Wörterbuch
ansteckend — übertragbar; (Med.): infektiös, kontagiös, morbiphor, virulent. * * * ansteckend:übertragbar·infektiös;virulent(med) ansteckendinfektiös,übertragbar,virulent,krankheitserregend … Das Wörterbuch der Synonyme
Viren — (Singular: das Virus, außerhalb der Fachsprache auch der Virus; Plural: Viren; von lat. virus, i, n. „Gift, Saft, Schleim“) sind infektiöse Partikel, die sich außerhalb von Zellen (extrazellulär) durch Übertragung verbreiten, aber nur innerhalb… … Deutsch Wikipedia
Urheberrechte — Ein Urheberrecht schützt in einem Rechtssystem das Recht des Urhebers an seinen Werken. Dieser Schutz berücksichtigt wirtschaftliche Interessen und Ideale des Urhebers am Werk, wird aber zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit eingeschränkt… … Deutsch Wikipedia
Urheberrechtsschutz — Ein Urheberrecht schützt in einem Rechtssystem das Recht des Urhebers an seinen Werken. Dieser Schutz berücksichtigt wirtschaftliche Interessen und Ideale des Urhebers am Werk, wird aber zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit eingeschränkt… … Deutsch Wikipedia
Fahrkarte — (ticket; billet; biglietto); Fahrausweis, Bescheinigung über die Bezahlung des Personenfahrgelds, die zur Fahrt nach Maßgabe ihres Wortlautes sowie der einschlägigen Tarif und Reglementsbestimmungen berechtigt. Inhalt: I. Das durch die F.… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens