- Tarifautonomie
- Ta|rif|au|to|no|miedie; -: Recht der ↑Sozialpartner, Tarifverträge ohne staatliche Einmischung auszuhandeln u. zu kündigen.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Tarifautonomie — ist das in Deutschland in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz verankerte Recht der Koalitionen, Vereinbarungen mit normativer Wirkung und frei von staatlichen Eingriffen über Arbeits und Wirtschaftsbedingungen, insbesondere Tarifverträge über das… … Deutsch Wikipedia
Tarifautonomie — Ta|rif|au|to|no|mie 〈f. 19; unz.〉 1. Berechtigung, in eigener Verantwortung Tarifverträge zu schließen 2. Berechtigung, Tarife im öffentl. Verkehr selbstständig festzusetzen * * * Ta|rif|au|to|no|mie, die: Recht der Sozialpartner, ohne staatliche … Universal-Lexikon
Tarifautonomie — Ta·ri̲f·au·to·no·mie die; das Recht von Arbeitgebern und Arbeitnehmern / Gewerkschaften, über Tarife (2) zu verhandeln und sie festzusetzen, ohne dass der Staat dabei entscheidet … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Tarifautonomie — Ta|rif|au|to|no|mie 〈f.; Gen.: ; Pl.: unz.〉 1. Berechtigung, in eigener Verantwortung Tarifverträge zu schließen 2. Berechtigung, Tarife im öffentl. Verkehr selbständig festzusetzen … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Tarifautonomie — Tarifmacht. I. Arbeitsrecht:Recht der Koalitionen, unabhängig von staatlicher Einflussnahme, die Arbeits und Wirtschaftsbedingungen zu regeln. 1. Grundsätzliches: Die T. ist in ihrem Kernbereich durch die ⇡ Koalitionsfreiheit (Art. 9 III GG)… … Lexikon der Economics
Tarifautonomie — Ta|rif|au|to|no|mie … Die deutsche Rechtschreibung
Gemeinwohlbindung der Tarifpartner — ⇡ Tarifautonomie … Lexikon der Economics
Individualsphäre des Arbeitnehmers — ⇡ Tarifautonomie … Lexikon der Economics
Tarifmacht — ⇡ Tarifautonomie … Lexikon der Economics
Außenseiter — ⇡ Tarifautonomie, ⇡ Tarifvertrag, ⇡ Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen … Lexikon der Economics