Tarifautonomie

Tarifautonomie
Ta|rif|au|to|no|mie
die; -: Recht der ↑Sozialpartner, Tarifverträge ohne staatliche Einmischung auszuhandeln u. zu kündigen.

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Tarifautonomie — Ta·ri̲f·au·to·no·mie die; das Recht von Arbeitgebern und Arbeitnehmern / Gewerkschaften, über Tarife (2) zu verhandeln und sie festzusetzen, ohne dass der Staat dabei entscheidet …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Tarifautonomie — Ta|rif|au|to|no|mie 〈f.; Gen.: ; Pl.: unz.〉 1. Berechtigung, in eigener Verantwortung Tarifverträge zu schließen 2. Berechtigung, Tarife im öffentl. Verkehr selbständig festzusetzen …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

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  • Individualsphäre des Arbeitnehmers — ⇡ Tarifautonomie …   Lexikon der Economics

  • Tarifmacht — ⇡ Tarifautonomie …   Lexikon der Economics

  • Außenseiter — ⇡ Tarifautonomie, ⇡ Tarifvertrag, ⇡ Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen …   Lexikon der Economics

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