Assekuranzprinzip

Assekuranzprinzip
As|se|ku|ranz|prin|zip
das; -s: Theorie, nach der die Steuern Versicherungsprämien für den vom Staat gewährten Personen- u. Eigentumsschutz sind.

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Assekuranzprinzip — As|se|ku|rạnz|prin|zip, das <o. Pl.>: Theorie, nach der die Steuern Versicherungsprämien für den vom Staat gewährten Personen und Eigentumsschutz sind …   Universal-Lexikon

  • Assekuranzprinzip — ⇡ Besteuerungsprinzip, das die Besteuerung durch den Staat als Versicherungsprämie für den von ihm gewährten Personen und Eigentumsschutz rechtfertigt. A. insoweit mit dem ⇡ Äquivalenzprinzip verwandt …   Lexikon der Economics

  • Assekuranztheorie — theoretische Rechtfertigung der Besteuerung (⇡ Steuerrechtfertigungslehre) durch den Staat als Versicherungsprämie für den von ihm gewährten Personen und Eigentumsschutz (⇡ Assekuranzprinzip). Die Höhe der Steuer soll vom Umfang des Schutzes… …   Lexikon der Economics

  • Besteuerungsprinzipien — 1. Begriff: Steuerliche Grundsätze, die zur Realisation bestimmter Ziele bei der Ausgestaltung von ⇡ Steuersystemen zu beachten sind. B. ändern sich im Zeitablauf aufgrund wechselnder politischer, ökonomischer und sozialer Zielsetzungen, bes. des …   Lexikon der Economics

  • Steuerrechtfertigungslehre — Lehre zur Begründung der Erhebung von ⇡ Steuern. Die St. geht von den Funktionen des Gemeinwesens aus. Arten: (1) Äquivalenztheorie (auf dem ⇡ Äquivalenzprinzip aufbauende St.; Interessentheorie); (2) Assekuranztheorie (auf dem ⇡… …   Lexikon der Economics

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