Schlussnote

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Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Schlussnote — Schlussnote,   Schlussschein, die von einem Handelsmakler nach Abschluss eines Geschäfts auszustellende Urkunde über den Vertragsinhalt; sie muss Parteien, Gegenstand und Bedingungen des Geschäfts enthalten (§ 94 HGB). Die Schlussnote gilt als… …   Universal-Lexikon

  • Schlussnote — Die Schlussnote muss gem. § 94 Abs. 1 HGB unverzüglich nach Geschäftsabschluss vom Handelsmakler bzw. Kontrahenten den beiden Parteien zugestellt werden und dokumentiert das Zustandekommen eines Börsen oder Warengeschäftes. Die Verpflichtung …   Deutsch Wikipedia

  • Schlussnote — Schlussschein. 1. Begriff: Von dem ⇡ Handelsmakler zu unterzeichnende und beiden Parteien unverzüglich nach Abschluss des Geschäftes zuzustellende Privaturkunde (§ 94 I HGB). 2. Die Sch. enthält die Namen bzw. Firmen der Parteien, den Gegenstand… …   Lexikon der Economics

  • Schlussnote — Schlụss|no|te (Rechtssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Schlussschein — ⇡ Schlussnote …   Lexikon der Economics

  • Handelsmakler — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Maklerverkauf — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Mäkler — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Makler — Der Begriff des Maklers (früher Mäkler aus dem Niederdeutschen maken heute machen; heute mäkeln im Niederdeutschen makeln in der ursprünglichen Bedeutung Geschäfte machen[1]) bezeichnet in Deutschland den Vermittler einer Gelegenheit zum… …   Deutsch Wikipedia

  • Aufgabegeschäft — Begriff des Handelsrechts und des Börsenhandels für einen nach § 95 HGB getätigten Abschluss eines Geschäftes durch den ⇡ Handelsmakler, für welches die ⇡ Schlussnote unter Vorbehalt der Bezeichnung der anderen Partei erteilt wird. V.a. im… …   Lexikon der Economics

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