- remonstrieren
- re|mons|trie|ren<aus gleichbed. mlat. remonstrare>(veraltet) Einwände erheben, Gegenvorstellungen machen (Rechtsw.)
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Remonstrieren — (lat.), Gegenvorstellung machen; Remonstránz, Remonstratiōn, Gegenvorstellung … Kleines Konversations-Lexikon
Remonstrieren — Eine Remonstration (von lat. remonstrare „wieder zeigen“) ist eine Gegenvorstellung oder eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung erhebt, die er von seinem Vorgesetzten erhalten hat (§ 38 BRRG). Dieser Artikel oder Absatz stellt die… … Deutsch Wikipedia
remonstrieren — re|mons|trie|ren auch: re|monst|rie|ren 〈V. intr.; hat; veraltet〉 Gegenvorstellungen entwickeln, Einwände geltend machen, Widerspruch erheben ● gegen etwas remonstrieren [<lat. re... „gegen“ + monstrare „zeigen“] * * * re|mons|trie|ren <sw … Universal-Lexikon
remonstrieren — re|mons|t|rie|ren <mittellateinisch> (Rechtssprache Einwände erheben) … Die deutsche Rechtschreibung
Remonstration — Re|mons|tra|ti|on auch: Re|monst|ra|ti|on 〈f. 20; Rechtsw.; veraltet〉 Gegenvorstellung, Einwand, Widerspruch [→ remonstrieren] * * * Remonstration [mittellateinisch], die Gegenvorstellung. * * * Re|mons|tra|ti|on, die; , en [mlat. remonstratio … Universal-Lexikon
Hans Erwin von Spreti-Weilbach — (um 1933). Hans Erwin Karl Ernst Martin Graf von Spreti Weilbach (* 24. September 1908 in Karlsruhe; † 30. Juni 1934 in Stadelheim, manchmal auch Hans Joachim Graf von Spreti Weilbach)[1] war ein deutscher Politiker (NSDAP) und in führender… … Deutsch Wikipedia
Remonstration — Eine Remonstration (von lateinisch remonstrare „wieder zeigen“) ist eine Gegenvorstellung oder eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung erhebt, die er von seinem Vorgesetzten erhalten hat (§ 36 BeamtStG, ehemals… … Deutsch Wikipedia
Remonstrationspflicht — Eine Remonstration (von lat. remonstrare „wieder zeigen“) ist eine Gegenvorstellung oder eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung erhebt, die er von seinem Vorgesetzten erhalten hat (§ 38 BRRG). Dieser Artikel oder Absatz stellt die… … Deutsch Wikipedia
Remonstrationsrecht — Eine Remonstration (von lat. remonstrare „wieder zeigen“) ist eine Gegenvorstellung oder eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung erhebt, die er von seinem Vorgesetzten erhalten hat (§ 38 BRRG). Dieser Artikel oder Absatz stellt die… … Deutsch Wikipedia
Weisung — Unter Weisung versteht man eine verbindliche, befehlsähnliche Aufforderung In speziellen Bereichen umfasst das: im Arbeitsrecht eine Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers, das die Pflichten des Arbeitnehmers konkretisiert. In… … Deutsch Wikipedia