- redhibitorisch
- red|hi|bi|to|risch<aus gleichbed. lat. redhibitorius>:a) die Redhibition betreffend;b) die Redhibition zum Ziel habend;redhibitorische Klage: Klage auf Wandlung, auf Rückgängigmachen des Kaufvertrages wegen mangelhafter Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes (Rechtsw.)
Das große Fremdwörterbuch. 2013.