- redhibieren
- red|hi|bie|ren<aus gleichbed. lat. redhibere>(Kaufmannsspr.) eine Sache gegen Erstattung des Kaufpreises wegen eines verborgenen Fehlers (z. Z. des Kaufes) zurückgeben (Rechtsw.).
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
redhibieren — red|hi|bie|ren <sw. V.; hat [lat. redhibere, zu: re = wieder, zurück u. habere = haben] (Rechtsspr., Kaufmannsspr.): etw. gegen Erstattung des Kaufpreises wegen eines verborgenen Fehlers zur Zeit des Kaufes zurückgeben … Universal-Lexikon