Programmatarius
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Programm — (v. gr. Programma), 1) Bekanntmachung einer Behörde durch Anschlag; 2) Einladungsschrift; bes. 3) von akademischen od. Gymnasiallehrern bei gewissen Feierlichkeiten geschrieben; nach bestimmten Verfassungen u. Gebräuchen werden[617] bei Haupt ,… … Pierer's Universal-Lexikon