Privatkläger
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Privatkläger — Pri|vat|klä|ger 〈[ va:t ] m. 3〉 jmd., der eine Privatklage erhebt * * * Pri|vat|klä|ger, der (Rechtsspr.): jmd., der eine Privatklage erhebt … Universal-Lexikon
Privatklage — (Privatanklage), im Strafprozeß die auf Bestrafung gerichtete Klage, die von dem durch ein Vergehen Verletzten gegen den Schuldigen bei Gericht gestellt wird. Der Regel nach liegt die Verfolgung einer jeden strafbaren Handlung mittels… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Privatklage — Die Privatklage ist ein weitgehend überkommenes Verfahren im deutschen Strafprozessrecht. Die Privatklage ist in den §§ 374–394 StPO geregelt. Im übrigen gelten die Vorschriften der StPO entsprechend, sofern in den §§ 374–394 StPO nichts… … Deutsch Wikipedia
Privatklageverfahren — Die Privatklage ist ein weitgehend überkommenes Verfahren im deutschen Strafprozessrecht. Die Privatklage ist in den §§ 374–394 StPO geregelt. Im übrigen gelten die Vorschriften der StPO entsprechend, sofern in den §§ 374–394 StPO nichts… … Deutsch Wikipedia
Nebenklage — Nebenklage, in der deutschen Strafprozeßordnung Bezeichnung für den Anschluß des Privatbeteiligten an die öffentliche Klage der Staatsanwaltschaft. In der Regel werden strafbare Handlungen von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen mit der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Kläger — (Klägerin) nennt man im Zivilprozess die Person, die gegen den Beklagten das Verfahren durch Klage einleitet. Auch in den Verfahren vor den Verwaltungs , Sozial , Arbeits und Finanzgerichten bezeichnet man die Parteien als Kläger und Beklagter.… … Deutsch Wikipedia
Revision (Recht) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Revision ist ein Rechtsmittel. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland … Deutsch Wikipedia
Strafbefehl — Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität durch einen schriftlichen Strafbefehl. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer… … Deutsch Wikipedia
Akteneinsicht — (Inspectio actorum), die Durchsicht von Akten behufs Kenntnisnahme von ihrem Inhalt. Ein Recht darauf steht regelmäßig nur solchen Personen zu, die ein berechtigtes Interesse daran haben. Es gibt aber auch öffentliche Register, von denen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Armenrecht — Armenrecht, das Recht auf vorläufige Befreiung von den Kosten eines bürgerlichen Rechtsstreits wegen Armut. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 114 bis 127) hat darauf Anspruch, wer außer stande ist, ohne Beeinträchtigung des für ihn und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon