Plädoyer

Plädoyer
Plä|do|yer
[plɛdo̯a'je:] das; -s, -s
<aus gleichbed. fr. plaidoyer>:
1. zusammenfassender Schlussvortrag des Strafverteidigers od. Staatsanwalts vor Gericht (Rechtsw.).
2. Äußerung, Rede o. Ä., mit der jmd. entschieden für od. gegen etwas eintritt, stimmt;
engagierte Befürwortung

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Plädoyer — Plädoyer …   Deutsch Wörterbuch

  • Plädoyer — Das Plädoyer (französisch plaidoyer) ist bei einem Strafverfahren die zusammenfassende Schlussrede des Staatsanwalts, des Verteidigers, des Nebenklägers, des Privatklägers, des Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters (im… …   Deutsch Wikipedia

  • Plädoyer — Plä·do·yer [plɛdo̯a jeː] das; s, s; 1 Jur; die Rede, die der Staatsanwalt oder der Verteidiger vor Gericht hält, bevor das Urteil gesprochen wird <ein (glänzendes) Plädoyer halten> 2 ein Plädoyer für / gegen etwas geschr; eine Rede, in der… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Plädoyer — Schlussvortrag; Schlussrede * * * Plä|do|yer [plɛdo̯a je:], das; s, s (bildungsspr.): Äußerung, Rede o. Ä., mit der jmd. entschieden für oder gegen etwas plädiert: seine Rede war ein leidenschaftliches Plädoyer für soziale Gerechtigkeit. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Plädoyer — das Plädoyer, s (Aufbaustufe) zusammenfassende Rede der Anklage oder der Verteidigung vor Gericht Beispiel: Der Verteidiger hielt ein glänzendes Plädoyer …   Extremes Deutsch

  • Plädoyer — Plä|doy|er auch: Plä|do|yer 〈 [ doaje:] n.; Gen.: s, Pl.: s〉 1. 〈Rechtsw.〉 zusammenfassende Rede vom Staatsanwalt od. Verteidiger vor Gericht 2. Rede, mit der jmd. für od. gegen etwas od. jmdn. eintritt; ein Plädoyer für die Gesamtschule [Etym.:… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Plädoyer — plädieren »vor Gericht die Interessen der Anklage (als Staatsanwalt) oder des Angeklagten (als Verteidiger) in den Schlussvorträgen der Hauptverhandlung vertreten«: Das Verb wurde im 18. Jh. in der Rechtssprache aus frz. plaider »vor Gericht… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Plädoyer (Begriffsklärung) — Plädoyer steht für: Plädoyer, zusammenfassende Schlussrede einer Partei bzw. deren Vertreter vor Gericht Plädoyer (Zeitschrift), schweizerische juristische Fachzeitschrift Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung me …   Deutsch Wikipedia

  • Plädoyer (Zeitschrift) — plädoyer das Magazin für Recht und Politik Beschreibung schweizerische juristische Fachzeitschrift Fachgebiet Rechtswissenschaft Sprache …   Deutsch Wikipedia

  • Plädoyer — Plä|do|yer [...do̯a je: ], das; s, s (zusammenfassende Rede des Strafverteidigers oder Staatsanwaltes vor Gericht) …   Die deutsche Rechtschreibung

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